Begründung - Stadt Weinheim
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4.7 Ausbau Multringverlängerung<br />
15<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Im nördlichen Teil des Plangebietes plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> eine Straßenverbindung zwischen<br />
dem bestehenden Multring und der Bergstraße. Mit dieser im Verkehrsentwicklungsplan<br />
16 festgelegten neuen Straßenverbindung wird das Ziel verfolgt, die Anbindung der<br />
Weststadt an die Innenstadt zu verbessern sowie andere Sammelstraßen zu entlasten. Nach<br />
dem Verkehrsentwicklungsplan soll der Ausbau erst erfolgen, wenn die Flächen des ehemaligen<br />
Güterbahnhofes belegt sind.<br />
Abbildung 5: Ausschnitt aus der Vorplanung Multringverlängerung<br />
Quelle: Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Weinheim</strong> im Oktober 2004<br />
Die Vorplanung für den Straßenausbau der Multringverlängerung sieht vor, die Bahntrasse<br />
mit einer Straßenunterführung zu queren. Die dafür westlich der Bahnlinie benötigten Flächen<br />
sind durch den Bebauungsplan Nr. 65 planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche<br />
gesichert und befinden sich bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>.<br />
Die östlich der Bahnlinie für den Straßenbau benötigten Flächen sind im Bebauungsplan als<br />
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich sind die südlich angrenzenden Böschungsbereiche<br />
für die Straßenherstellung auf den privaten Grundstücken festgesetzt. Die öffentlichen<br />
Verkehrsflächen werden von der Deutschen Bahn Netz AG nach Satzungsbeschluss an<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> übertragen. Ein entsprechender Vertrag wurde bereits beurkundet.<br />
Mit Ausnahme der Bahnstrecke sind alle für den Bau des Straßenabschnittes erforderlichen<br />
Flächen damit planungs- und bodenrechtlich gesichert. Vor der Umsetzung der Unterführung<br />
ist noch der Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich. Die konkrete<br />
Ausbauplanung erfolgt in einem separaten Planverfahren zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
16 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> (2005): Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP 2020), <strong>Weinheim</strong>.