14.04.2013 Aufrufe

Begründung - Stadt Weinheim

Begründung - Stadt Weinheim

Begründung - Stadt Weinheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.7 Ausbau Multringverlängerung<br />

15<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Im nördlichen Teil des Plangebietes plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> eine Straßenverbindung zwischen<br />

dem bestehenden Multring und der Bergstraße. Mit dieser im Verkehrsentwicklungsplan<br />

16 festgelegten neuen Straßenverbindung wird das Ziel verfolgt, die Anbindung der<br />

Weststadt an die Innenstadt zu verbessern sowie andere Sammelstraßen zu entlasten. Nach<br />

dem Verkehrsentwicklungsplan soll der Ausbau erst erfolgen, wenn die Flächen des ehemaligen<br />

Güterbahnhofes belegt sind.<br />

Abbildung 5: Ausschnitt aus der Vorplanung Multringverlängerung<br />

Quelle: Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Weinheim</strong> im Oktober 2004<br />

Die Vorplanung für den Straßenausbau der Multringverlängerung sieht vor, die Bahntrasse<br />

mit einer Straßenunterführung zu queren. Die dafür westlich der Bahnlinie benötigten Flächen<br />

sind durch den Bebauungsplan Nr. 65 planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche<br />

gesichert und befinden sich bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>.<br />

Die östlich der Bahnlinie für den Straßenbau benötigten Flächen sind im Bebauungsplan als<br />

öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich sind die südlich angrenzenden Böschungsbereiche<br />

für die Straßenherstellung auf den privaten Grundstücken festgesetzt. Die öffentlichen<br />

Verkehrsflächen werden von der Deutschen Bahn Netz AG nach Satzungsbeschluss an<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> übertragen. Ein entsprechender Vertrag wurde bereits beurkundet.<br />

Mit Ausnahme der Bahnstrecke sind alle für den Bau des Straßenabschnittes erforderlichen<br />

Flächen damit planungs- und bodenrechtlich gesichert. Vor der Umsetzung der Unterführung<br />

ist noch der Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich. Die konkrete<br />

Ausbauplanung erfolgt in einem separaten Planverfahren zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

16 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> (2005): Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP 2020), <strong>Weinheim</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!