Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
gesichert und sichergestellt, dass insbesondere der LKW-Lieferverkehr gebündelt und verträglich<br />
abgewickelt werden kann.<br />
10.6.3.1 Private Verkehrsflächen - Treppe<br />
Die städtebauliche Planung sieht an dieser Stelle die Möglichkeit vor, eine Treppenanlage<br />
als direkte Verbindung zwischen Barbarasteg und Plangebiet zu errichten. Mit der Festsetzung<br />
der Fläche als private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Treppe“, wird diese<br />
Option planungsrechtlich gesichert. Da die Zugänglichkeit des Barbarastegs auch auf den<br />
Parkplatzflächen über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert ist, ist auch die Treppenanlage<br />
eingeschlossen.<br />
10.7 Grünordnerische Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr.20 und 25 BauGB<br />
Das Ziel der grünordnerischen Festsetzungen ist die Sicherung der Mindestbegrünung des<br />
Gebietes durch verschiedene Maßnahmen. Durch die getroffenen Maßnahmen wird eine<br />
städtebauliche und ökologische Aufwertung und gleichzeitig die Minderung bzw. Ausgleichs<br />
des Eingriffes im Gebiet erreicht. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes, das auch<br />
Aussagen zur grünordnerischen Gestaltung enthält (vgl. Kapitel 6), wurden die folgenden<br />
Festsetzungen getroffen und wie folgt begründet:<br />
10.7.1 Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 – Flächen oder Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
10.7.1.1 Maßnahmenfläche M 1<br />
Die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (M 1) dient dem Erhalt und der Entwicklung<br />
vorhandener Vegetationsstrukturen. Die Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt.<br />
Zudem sind konkrete landschaftspflegerische Maßnahmen auf Grundlage der Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung<br />
festgesetzt.<br />
Die Fläche soll als Wiesenfläche mit Hochstauden ausgebildet werden. Nachpflanzungen mit<br />
Stauden, Sträuchern und Bäumen sind möglich. Die Fläche ist in Abstimmung mit dem<br />
Grünflächenamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> einmal pro Jahr zu mähen, das Mähgut ist abzufahren.<br />
Um offene Flächen beizubehalten die Licht und Raum zur Entwicklung der Vegetation bieten<br />
sollte der Anteil an Wiesen- und Krautflächen mindestens 30 % der Fläche betragen.<br />
Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen für abgängige Bäume sind möglich. Dabei sollten die<br />
Bäume eine bestimmte Qualität aufweisen. So sollen Bäume mit einem einen Stammumfang<br />
von mindestens 16-18 cm, gemessen in 1 m Höhe, und einen Kronenansatz in Höhe von<br />
2 m haben, sowie mindestens drei Mal verpflanzt worden sein.<br />
Diese Fläche und die konkreten Festsetzungen tragen zu einem teilweisen Ausgleich des<br />
Eingriffes in Natur und Landschaft bei. Positive Effekte sind vor allem hinsichtlich des<br />
Schutzgutes Tiere und Pflanzen zu erwarten, da diese Fläche für Tiere als Rückzugsraum<br />
genutzt werden kann. Durch die Festsetzung der Maßnahmenfläche wird weiterhin der in<br />
diesem Bereich bereits vorhandene Baumbestand vor Eingriffen geschützt.