Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
handen. Daran schließen westlich zunächst Kleingärten und dann der im Bebauungsplan<br />
Nr. 65 als reines Wohngebiet festgesetzte Bereich an der Leberstraße an. Östlich der B 3<br />
und OEG-Trasse, an den Hängen des Odenwaldes, befinden sich beginnend mit der Rosenbrunnenstraße<br />
ausschließlich Wohngebiete mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />
Abbildung 6: Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs<br />
Nördlicher Teil des Gelände<br />
Südlicher Teil des Geländes<br />
Quelle: Eigene Aufnahmen 2010 und 2012.<br />
5.3 Verkehr/ Erschließung<br />
Zeppelinbrücke<br />
Südrampe Barbarasteg Fuß- und Radweg<br />
Angrenzende Erschließungsstraßen sind die Bergstraße (B 3) im Osten und die Gewerbestraße<br />
im Süden. Die heutige Zufahrt auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes erfolgt<br />
über die B 3. Es sind zwei Zufahrten vorhanden, in Betrieb befindet sich jedoch nur die<br />
nördliche Zufahrt. Die südliche Zufahrt wurde zwischenzeitlich für den Baustellenverkehr des<br />
zweigleisigen Ausbaus der OEG-Strecke genutzt.<br />
Das Plangebiet ist über die Bergstraße auch an das bestehende Fußwege- und das regionale<br />
Radverkehrsnetz angebunden. Eine besondere Bedeutung als innerstädtische Rad- und<br />
Fußwegeverbindung hat die über dem Plangebiet in West-Ost-Richtung verlaufende Fußgängerbrücke<br />
Barbarasteg. Eine besondere Bedeutung als regionale und innerstädtische<br />
Rad- und Fußwegeverbindung hat auch der entlang der Bergstraße verlaufende Geh- und<br />
Radweg. Eine niveaugleiche Querungsmöglichkeit der B 3 für Fußgänger und Radfahrer<br />
wurde im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der OEG-Linie auf Höhe der Einmündung<br />
der Friedrich-Vogler-Straße eingerichtet.