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Begründung - Stadt Weinheim

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17<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

handen. Daran schließen westlich zunächst Kleingärten und dann der im Bebauungsplan<br />

Nr. 65 als reines Wohngebiet festgesetzte Bereich an der Leberstraße an. Östlich der B 3<br />

und OEG-Trasse, an den Hängen des Odenwaldes, befinden sich beginnend mit der Rosenbrunnenstraße<br />

ausschließlich Wohngebiete mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />

Abbildung 6: Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs<br />

Nördlicher Teil des Gelände<br />

Südlicher Teil des Geländes<br />

Quelle: Eigene Aufnahmen 2010 und 2012.<br />

5.3 Verkehr/ Erschließung<br />

Zeppelinbrücke<br />

Südrampe Barbarasteg Fuß- und Radweg<br />

Angrenzende Erschließungsstraßen sind die Bergstraße (B 3) im Osten und die Gewerbestraße<br />

im Süden. Die heutige Zufahrt auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes erfolgt<br />

über die B 3. Es sind zwei Zufahrten vorhanden, in Betrieb befindet sich jedoch nur die<br />

nördliche Zufahrt. Die südliche Zufahrt wurde zwischenzeitlich für den Baustellenverkehr des<br />

zweigleisigen Ausbaus der OEG-Strecke genutzt.<br />

Das Plangebiet ist über die Bergstraße auch an das bestehende Fußwege- und das regionale<br />

Radverkehrsnetz angebunden. Eine besondere Bedeutung als innerstädtische Rad- und<br />

Fußwegeverbindung hat die über dem Plangebiet in West-Ost-Richtung verlaufende Fußgängerbrücke<br />

Barbarasteg. Eine besondere Bedeutung als regionale und innerstädtische<br />

Rad- und Fußwegeverbindung hat auch der entlang der Bergstraße verlaufende Geh- und<br />

Radweg. Eine niveaugleiche Querungsmöglichkeit der B 3 für Fußgänger und Radfahrer<br />

wurde im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der OEG-Linie auf Höhe der Einmündung<br />

der Friedrich-Vogler-Straße eingerichtet.

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