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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Das gesamte Planungsgebiet ist infolge der verkehrlichen und sonstigen Nutzungen erheblich<br />

überformt. Unversiegelte oder nicht verdichtete Flächenanteile sind fast nicht vorhanden.<br />

Der mit Gleisschotter belegte Flächenanteil beträgt über 50 %. Lediglich eine Gehölzfläche<br />

im Süden des Planungsgebietes stellt noch einen relativ natürlichen Bodenstandort dar und<br />

ist schützenswert.<br />

Die nähere Umgebung des Plangebietes ist unterschiedlich geprägt. Im Norden und im Süden<br />

tangieren Gewerbegebiete das Gebiet. Im Süden, entlang der Gewerbestraße, befinden sich<br />

teilweise auch Wohnnutzungen. Jenseits der Bahntrasse, die das Areal in westlicher Richtung<br />

begrenzt, sind ebenfalls gewerbliche Bauflächen vorhanden. Daran schließen westlich Wohngebiete<br />

an. Östlich der B 3 und der OEG-Trasse befinden sich ausschließlich Wohngebiete.<br />

Das Plangebiet ist für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild/ Erholung insgesamt von<br />

mittlerer bis geringer Bedeutung. Hohe Bedeutung hat es für das lokale/ regionale Klima als<br />

Durchlüftungsschneise für Hangwinde und als Ventilationsachse. Vorbelastungen bestehen<br />

durch den Bahn- und Verkehrslärm sowie durch großflächige Bodenverunreinigungen.<br />

Im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter sind die Auswirkungen differenziert dargelegt worden.<br />

Eine Aggregation der Ergebnisse ist methodisch nicht möglich, da der funktionale Bezug<br />

verloren geht. Aber in der Zusammenschau lassen sich für die Schutzgüter folgende<br />

Feststellungen treffen:<br />

Mensch<br />

Es ist eine erhebliche Immissionsvorbelastung im Plangebiet insbesondere durch Schienen-<br />

und Straßenverkehrslärm festzustellen. Die umgebenden Wohngebiete sind ebenfalls von<br />

diesen Vorbelastungen betroffen und werden zudem durch den Gewerbelärm aus den bestehenden<br />

Gewerbegebieten beeinträchtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stellen<br />

sicher, dass die Lärmeinwirkungen auf das Gebiet selbst sowie auf die Umgebung auf<br />

ein verträgliches Maß begrenzt werden.<br />

Boden/ Wasser<br />

Eingriffe in den Naturhaushalt entstehen durch den Verlust von Boden und durch die geplante<br />

Versiegelung. Da die Ausgangssituation bereits durch umfangreiche Versiegelungen/ Bebauungen<br />

und Schotterflächen sowie andere Nutzungen geprägt ist, sind die ökologischen<br />

Veränderungen jedoch nicht weitreichend. Die weitgehende Versiegelung und Untersagung<br />

einer Versickerung dient auch dazu eine Beeinträchtigung des Grundwassers aufgrund von<br />

eindringendem Oberflächenwasser durch verunreinigte Bodenschichten zu vermeiden. Der<br />

Verzicht auf eine Versickerung ist auch durch die geringe Versickerungsleistung der Böden<br />

im Plangebiet gerechtfertigt.<br />

Arten- und Biotope<br />

Mit der Planung geht ein Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen einher. Die vorhandenen<br />

Biotopstrukturen sind von mittlerer bis geringer Wertigkeit. Durch die geplanten<br />

Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes ist es möglich, einen vollständigen<br />

Ausgleich für die Eingriffe herzustellen.

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