Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Das gesamte Planungsgebiet ist infolge der verkehrlichen und sonstigen Nutzungen erheblich<br />
überformt. Unversiegelte oder nicht verdichtete Flächenanteile sind fast nicht vorhanden.<br />
Der mit Gleisschotter belegte Flächenanteil beträgt über 50 %. Lediglich eine Gehölzfläche<br />
im Süden des Planungsgebietes stellt noch einen relativ natürlichen Bodenstandort dar und<br />
ist schützenswert.<br />
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist unterschiedlich geprägt. Im Norden und im Süden<br />
tangieren Gewerbegebiete das Gebiet. Im Süden, entlang der Gewerbestraße, befinden sich<br />
teilweise auch Wohnnutzungen. Jenseits der Bahntrasse, die das Areal in westlicher Richtung<br />
begrenzt, sind ebenfalls gewerbliche Bauflächen vorhanden. Daran schließen westlich Wohngebiete<br />
an. Östlich der B 3 und der OEG-Trasse befinden sich ausschließlich Wohngebiete.<br />
Das Plangebiet ist für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild/ Erholung insgesamt von<br />
mittlerer bis geringer Bedeutung. Hohe Bedeutung hat es für das lokale/ regionale Klima als<br />
Durchlüftungsschneise für Hangwinde und als Ventilationsachse. Vorbelastungen bestehen<br />
durch den Bahn- und Verkehrslärm sowie durch großflächige Bodenverunreinigungen.<br />
Im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter sind die Auswirkungen differenziert dargelegt worden.<br />
Eine Aggregation der Ergebnisse ist methodisch nicht möglich, da der funktionale Bezug<br />
verloren geht. Aber in der Zusammenschau lassen sich für die Schutzgüter folgende<br />
Feststellungen treffen:<br />
Mensch<br />
Es ist eine erhebliche Immissionsvorbelastung im Plangebiet insbesondere durch Schienen-<br />
und Straßenverkehrslärm festzustellen. Die umgebenden Wohngebiete sind ebenfalls von<br />
diesen Vorbelastungen betroffen und werden zudem durch den Gewerbelärm aus den bestehenden<br />
Gewerbegebieten beeinträchtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stellen<br />
sicher, dass die Lärmeinwirkungen auf das Gebiet selbst sowie auf die Umgebung auf<br />
ein verträgliches Maß begrenzt werden.<br />
Boden/ Wasser<br />
Eingriffe in den Naturhaushalt entstehen durch den Verlust von Boden und durch die geplante<br />
Versiegelung. Da die Ausgangssituation bereits durch umfangreiche Versiegelungen/ Bebauungen<br />
und Schotterflächen sowie andere Nutzungen geprägt ist, sind die ökologischen<br />
Veränderungen jedoch nicht weitreichend. Die weitgehende Versiegelung und Untersagung<br />
einer Versickerung dient auch dazu eine Beeinträchtigung des Grundwassers aufgrund von<br />
eindringendem Oberflächenwasser durch verunreinigte Bodenschichten zu vermeiden. Der<br />
Verzicht auf eine Versickerung ist auch durch die geringe Versickerungsleistung der Böden<br />
im Plangebiet gerechtfertigt.<br />
Arten- und Biotope<br />
Mit der Planung geht ein Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen einher. Die vorhandenen<br />
Biotopstrukturen sind von mittlerer bis geringer Wertigkeit. Durch die geplanten<br />
Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes ist es möglich, einen vollständigen<br />
Ausgleich für die Eingriffe herzustellen.