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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Unter Berücksichtigung der Ausführungen zur maximalen Verkaufsflächenzahl werden zusätzlich<br />

zur maximalen Verkaufsflächenzahl für das Baugrundstück SO konkrete sortimentsbezogene<br />

VKFZ festgesetzt. Das betrifft sowohl die nicht zentrenrelevanten, als auch die<br />

wenigen zulässigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimente. Damit wird<br />

sichergestellt, dass die als verträglich nachgewiesenen Verkaufsflächengrößen je Sortiment<br />

nicht überschritten werden. Maßgeblich für die verträglichen Verkaufsflächengrößen ist die<br />

Potential- und Wirkungsanalyse der GfK von Juli/ September 2011, sowie die ergänzenden<br />

Berechnungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan vom Oktober 2011.<br />

Die maximal zulässigen Verkaufsflächenzahlen für die einzelnen Sortimente werden - entsprechend<br />

dem Vorgehen bei der Berechnung der maximalen Verkaufsflächenzahl - auch<br />

bezogen auf das Baugrundstück SO ermittelt und festgesetzt.<br />

Die zulässige Verkaufsfläche je Sortiment bezogen auf das zugeordnete Baugrundstück SO<br />

errechnet sich somit z.B. nach der Formel:<br />

1.000 m² VKFSortiment / 63.235 m² Baugrundstück SO = 0,016 VKFZSortiment<br />

Tabelle 6: Übersicht sortimentsbezogene Verkaufsflächenzahlen (VKFZSortiment)<br />

Nicht zentrenrelevante Kernsortimente VKF VKFZSortiment<br />

Heimwerker- und Gartenbedarf 9.600 m² 0,152<br />

Möbel 7.300 m² 0,115<br />

Großteilige Camping- und Sportgeräte 1.200 m² 0,019<br />

Elektrogroßgeräte (sog. „Weiße Ware“) 1.000 m² 0,016<br />

Teppiche, sonstige Bodenbeläge, Tapeten und Matratzen 1.000 m² 0,016<br />

Fahrräder und Fahrradzubehör 800 m² 0,013<br />

Mopeds- und Motorräder 800 m² 0,013<br />

Autoteile und -zubehör 500 m² 0,008<br />

Babyausstattung 300 m² 0,005<br />

Zentrenrelevante Kernsortimente<br />

Zooartikel/ Tiernahrung 800 m² 0,013<br />

Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren und Fotoartikel, Optik 800 m² 0,013<br />

Getränke (Gebinde u. Kistenware) 800 m² 0,013<br />

Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien 600 m² 0,009<br />

Summe 25.500 m²<br />

Maximal zulässige Verkaufsfläche (VKFmax und VKFZmax) 20.000 m² 0,316<br />

Insgesamt ist die Summe der zulässigen Sortimentsverkaufsflächen größer als die maximal<br />

zulässige Verkaufsfläche. Damit entsteht eine erhöhte Flexibilität für die Sortimentsauswahl<br />

bei der Umsetzung der Planung und für Anpassungen im Laufe der Geltungsdauer des Bebauungsplans.<br />

Die maximal zulässige Verkaufsflächenzahl (VKFZmax) darf jedoch nicht überschritten<br />

werden.

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