Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Unter Berücksichtigung der Ausführungen zur maximalen Verkaufsflächenzahl werden zusätzlich<br />
zur maximalen Verkaufsflächenzahl für das Baugrundstück SO konkrete sortimentsbezogene<br />
VKFZ festgesetzt. Das betrifft sowohl die nicht zentrenrelevanten, als auch die<br />
wenigen zulässigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimente. Damit wird<br />
sichergestellt, dass die als verträglich nachgewiesenen Verkaufsflächengrößen je Sortiment<br />
nicht überschritten werden. Maßgeblich für die verträglichen Verkaufsflächengrößen ist die<br />
Potential- und Wirkungsanalyse der GfK von Juli/ September 2011, sowie die ergänzenden<br />
Berechnungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan vom Oktober 2011.<br />
Die maximal zulässigen Verkaufsflächenzahlen für die einzelnen Sortimente werden - entsprechend<br />
dem Vorgehen bei der Berechnung der maximalen Verkaufsflächenzahl - auch<br />
bezogen auf das Baugrundstück SO ermittelt und festgesetzt.<br />
Die zulässige Verkaufsfläche je Sortiment bezogen auf das zugeordnete Baugrundstück SO<br />
errechnet sich somit z.B. nach der Formel:<br />
1.000 m² VKFSortiment / 63.235 m² Baugrundstück SO = 0,016 VKFZSortiment<br />
Tabelle 6: Übersicht sortimentsbezogene Verkaufsflächenzahlen (VKFZSortiment)<br />
Nicht zentrenrelevante Kernsortimente VKF VKFZSortiment<br />
Heimwerker- und Gartenbedarf 9.600 m² 0,152<br />
Möbel 7.300 m² 0,115<br />
Großteilige Camping- und Sportgeräte 1.200 m² 0,019<br />
Elektrogroßgeräte (sog. „Weiße Ware“) 1.000 m² 0,016<br />
Teppiche, sonstige Bodenbeläge, Tapeten und Matratzen 1.000 m² 0,016<br />
Fahrräder und Fahrradzubehör 800 m² 0,013<br />
Mopeds- und Motorräder 800 m² 0,013<br />
Autoteile und -zubehör 500 m² 0,008<br />
Babyausstattung 300 m² 0,005<br />
Zentrenrelevante Kernsortimente<br />
Zooartikel/ Tiernahrung 800 m² 0,013<br />
Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren und Fotoartikel, Optik 800 m² 0,013<br />
Getränke (Gebinde u. Kistenware) 800 m² 0,013<br />
Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien 600 m² 0,009<br />
Summe 25.500 m²<br />
Maximal zulässige Verkaufsfläche (VKFmax und VKFZmax) 20.000 m² 0,316<br />
Insgesamt ist die Summe der zulässigen Sortimentsverkaufsflächen größer als die maximal<br />
zulässige Verkaufsfläche. Damit entsteht eine erhöhte Flexibilität für die Sortimentsauswahl<br />
bei der Umsetzung der Planung und für Anpassungen im Laufe der Geltungsdauer des Bebauungsplans.<br />
Die maximal zulässige Verkaufsflächenzahl (VKFZmax) darf jedoch nicht überschritten<br />
werden.