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Begründung - Stadt Weinheim

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47<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

werden die Grenzwerte für reine Wohngebiete durch die Gewerbelärm-Vorbelastung nahezu<br />

ausgeschöpft. Nach Maßgabe der TA Lärm, wären für die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus<br />

dem Plangebiet reduzierte Immissionsrichtwerte zugrunde zulegen. 56 Eine Einhaltung des für<br />

Reine Wohngebiete vorgesehenen besonders hohen Schutzniveaus ist nicht möglich, wenn<br />

eine gewerbliche Nutzung auf dem ehemaligen Güterbahnhof zugelassen wird, da die Richtwerte<br />

für Gewerbelärm teilweise durch die feststellbare Vorbelastung ausgenutzt werden.<br />

Der Planung werden daher nicht die Grenzwerte für reine Wohngebiete, die aufgrund der<br />

Vorbelastung auch nicht eingehalten werden können, sondern die Grenzwerte für Allgemeine<br />

Wohngebiete zu Grunde gelegt. Im Bebauungsplan wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

durch die Festsetzung von Emissionskontingenten gesichert. In der schalltechnischen<br />

Untersuchung sind Lärmminderungsmaßnahmen benannt, mit denen die Immissionsrichtwerte<br />

für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden können. Gesunde Wohnverhältnisse<br />

in den östlich und westlich der Bahn gelegenen Wohngebieten sind bezogen auf den Gewerbelärm<br />

auf diese Weise in jedem Fall sichergestellt.<br />

Im südlich gelegenen Mischgebiet (Gewerbestraße) werden durch die Planung die Anforderungen<br />

der TA Lärm 57 an den Schallimmissionsschutz eingehalten.<br />

Gesamtlärm: Durch die geplante Bebauung entlang der Bahnstrecke wird insbesondere<br />

nachts ein wahrnehmbarer Schutz vor dem Schienenverkehrslärm erreicht. Weiterhin wirkt<br />

sich die erforderliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 von 70<br />

km/h auf 50 km/h günstig auf die Verkehrslärmbelastung aus. Der aus dem neuen Fachmarktzentrum<br />

entstehende Gewerbelärmlärm wird im Bebauungsplan über eine Lärmkontingentierung<br />

begrenzt. Zu Grunde gelegt werden die Lärmgrenzwerte der TA Lärm für<br />

allgemeine Wohngebiete. Gesunde Wohnverhältnisse in den östlich und westlich der Bahn<br />

gelegenen Wohngebieten sind damit bezogen auf den Gewerbelärm sichergestellt.<br />

In der Gesamtbetrachtung erhöhen sich die Lärmimmissionen im Bereich östlich der Bahnstrecke<br />

nicht, vielmehr kommt es in der Nachtzeit zu einer Verbesserung, weil der in diesem<br />

Zeitraum dominierende und den Gewerbelärm überlagernde Bahnlärm durch die geplante<br />

Bebauung abgeschirmt wird.<br />

Erschütterungen: Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen<br />

auf das Plangebiet kommen. Es sind keine erheblichen Auswirkungen<br />

der Planung auf die umgebenden Gebiete zu erwarten.<br />

Schadstoff- und Staubemissionen: Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Zwar geht mit der Neuentwicklung der Bauflächen auch eine Modifikation des örtlichen Verkehrsaufkommens<br />

und damit der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung einher. Jedoch<br />

werden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid im Plan-Zustand eingehalten. Eine<br />

Überschreitung der Grenzwerte nach 39. BImSchV ist nicht zu befürchten. 58<br />

Gerüche: Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

56<br />

Vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm -<br />

TA Lärm), Kap. 3.2.1.<br />

57 ebenda.<br />

58<br />

Vgl. Ökoplana (2011): Kurzstellungnahme zum B-Plan <strong>Weinheim</strong> Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“ – Klimaökologie,<br />

vom 05.09.2011, Mannheim

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