Begründung - Stadt Weinheim
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47<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
werden die Grenzwerte für reine Wohngebiete durch die Gewerbelärm-Vorbelastung nahezu<br />
ausgeschöpft. Nach Maßgabe der TA Lärm, wären für die Gewerbelärm-Zusatzbelastung aus<br />
dem Plangebiet reduzierte Immissionsrichtwerte zugrunde zulegen. 56 Eine Einhaltung des für<br />
Reine Wohngebiete vorgesehenen besonders hohen Schutzniveaus ist nicht möglich, wenn<br />
eine gewerbliche Nutzung auf dem ehemaligen Güterbahnhof zugelassen wird, da die Richtwerte<br />
für Gewerbelärm teilweise durch die feststellbare Vorbelastung ausgenutzt werden.<br />
Der Planung werden daher nicht die Grenzwerte für reine Wohngebiete, die aufgrund der<br />
Vorbelastung auch nicht eingehalten werden können, sondern die Grenzwerte für Allgemeine<br />
Wohngebiete zu Grunde gelegt. Im Bebauungsplan wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
durch die Festsetzung von Emissionskontingenten gesichert. In der schalltechnischen<br />
Untersuchung sind Lärmminderungsmaßnahmen benannt, mit denen die Immissionsrichtwerte<br />
für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden können. Gesunde Wohnverhältnisse<br />
in den östlich und westlich der Bahn gelegenen Wohngebieten sind bezogen auf den Gewerbelärm<br />
auf diese Weise in jedem Fall sichergestellt.<br />
Im südlich gelegenen Mischgebiet (Gewerbestraße) werden durch die Planung die Anforderungen<br />
der TA Lärm 57 an den Schallimmissionsschutz eingehalten.<br />
Gesamtlärm: Durch die geplante Bebauung entlang der Bahnstrecke wird insbesondere<br />
nachts ein wahrnehmbarer Schutz vor dem Schienenverkehrslärm erreicht. Weiterhin wirkt<br />
sich die erforderliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 von 70<br />
km/h auf 50 km/h günstig auf die Verkehrslärmbelastung aus. Der aus dem neuen Fachmarktzentrum<br />
entstehende Gewerbelärmlärm wird im Bebauungsplan über eine Lärmkontingentierung<br />
begrenzt. Zu Grunde gelegt werden die Lärmgrenzwerte der TA Lärm für<br />
allgemeine Wohngebiete. Gesunde Wohnverhältnisse in den östlich und westlich der Bahn<br />
gelegenen Wohngebieten sind damit bezogen auf den Gewerbelärm sichergestellt.<br />
In der Gesamtbetrachtung erhöhen sich die Lärmimmissionen im Bereich östlich der Bahnstrecke<br />
nicht, vielmehr kommt es in der Nachtzeit zu einer Verbesserung, weil der in diesem<br />
Zeitraum dominierende und den Gewerbelärm überlagernde Bahnlärm durch die geplante<br />
Bebauung abgeschirmt wird.<br />
Erschütterungen: Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu Erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen<br />
auf das Plangebiet kommen. Es sind keine erheblichen Auswirkungen<br />
der Planung auf die umgebenden Gebiete zu erwarten.<br />
Schadstoff- und Staubemissionen: Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Zwar geht mit der Neuentwicklung der Bauflächen auch eine Modifikation des örtlichen Verkehrsaufkommens<br />
und damit der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung einher. Jedoch<br />
werden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid im Plan-Zustand eingehalten. Eine<br />
Überschreitung der Grenzwerte nach 39. BImSchV ist nicht zu befürchten. 58<br />
Gerüche: Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
56<br />
Vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm -<br />
TA Lärm), Kap. 3.2.1.<br />
57 ebenda.<br />
58<br />
Vgl. Ökoplana (2011): Kurzstellungnahme zum B-Plan <strong>Weinheim</strong> Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“ – Klimaökologie,<br />
vom 05.09.2011, Mannheim