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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

6.5 Grünkonzeption mit Vorschlag für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

Die Planung sieht eine nahezu vollständige gründordnerische Neugestaltung des Geländes<br />

vor. Lediglich im südlichen Bereich des Gebietes befinden sich Grünflächen, die sich von<br />

ihrer Struktur und der vorhanden Vegetation zum Erhalt und zur ökologischen Weiterentwicklung<br />

eignen (zur Bewertung des Bestandes vgl. Kapitel 9.5).<br />

Die Dachflächen der Gebäude werden begrünt. Ebenso werden die Fassaden durch Begrünung<br />

gestalterisch aufgewertet. Dachbegrünungen tragen zur zusätzlichen Verzögerung des<br />

Wasserabflusses aus dem Gebiet bei. Dach- und Fassadenbegrünungen wirken sich positiv<br />

auf das lokale Klima aus, befeuchten und reinigen die Luft, isolieren im Sommer die Kühle<br />

und im Winter die Wärme. Sie spenden Sauerstoff und bieten Tieren Schutz und Nahrung.<br />

Das Baugebiet wird zudem durch die Anpflanzung von heimischen, standortgerechten Bäumen<br />

im Bereich der Stellplätze gegliedert und optisch aufgewertet. Die Baumpflanzungen<br />

tragen insbesondere durch ihre Schatten spendende Funktion zu einer Verbesserung des<br />

Kleinklimas bei. Sie tragen in den Randbereichen des Gebietes auch dazu bei, dass die optische<br />

und klimatische Wirkung der geplanten Baukörper gemindert wird. Neben den begrünten<br />

Baumscheiben werden zudem neue Grünflächen im Gebiet angelegt.<br />

Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, entlang der Bergstraße ist zwischen dem Fuß-<br />

und Radweg und der B 3, ist eine durchgehende Baumreihe aus heimischen, standortgerechten<br />

Bäumen mit besonderem Blütenaspekt geplant. Hierdurch wird der Straßenraum<br />

optisch gefasst und im Sinne des Leitbilds „Blühende Bergstraße“ aufgewertet.<br />

Die genannten grünordnerischen Maßnahmen stellen gleichzeitig auch Minderungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen für den naturschutzfachlichen Ausgleich des Eingriffes (vgl. Kapitel<br />

9.8) durch das Vorhaben dar. Durch die vorgesehenen Maßnahmen wird insbesondere<br />

eine Stabilisierung der lokalklimatischen Situation erreicht.<br />

6.6 Ver- und Entsorgung<br />

Strom<br />

Die Stromversorgung wird durch Anschluss an die vorhandenen Versorgungsleitungen in<br />

den umgebenden Verkehrsflächen sichergestellt. Für den Betrieb der geplanten Nutzungen<br />

sind Trafostationen im Plangebiet herzustellen.<br />

Gas<br />

Die Gasversorgung der Betriebe kann über den im Süden des Gebietes vorhandenen Anschluss<br />

an die Gasversorgungsleitungen erfolgen.<br />

Wasser<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über Anschluss an das vorhandene Leitungsnetz in den umgebenden<br />

Verkehrsflächen.

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