Begründung - Stadt Weinheim
Begründung - Stadt Weinheim
Begründung - Stadt Weinheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3 Lage und Größe des Gebietes<br />
3<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von <strong>Weinheim</strong> in einem schmalen Geländebereich<br />
entlang der der Bundesstraße 3 (B 3)/ Bergstraße zwischen OEG Trasse im Osten und<br />
Bahntrasse im Westen. Der Projektstandort „ehemaliger Güterbahnhof“ befindet sich damit<br />
genau an der Grenze zwischen der Rheinebene und den im Osten angrenzenden Hanglagen<br />
im Übergangsbereich zum Odenwald.<br />
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich der ehemaligen Gleisanlagen des Güterbahnhofes<br />
und die dort ehemals angesiedelten Gewerbebetriebe. In das Plangebiet einbezogen<br />
sind noch ein Teil der B 3, ein Teil der planfestgestellten OEG-Trasse, ein Teil der<br />
Gewerbestraße, der Barbarasteg (inkl. Rampen) sowie ein Grundstück im Besitz der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weinheim</strong>. Der Geltungsbereich des Plangebietes hat eine Fläche von rd. 8,7 ha und umfasst:<br />
• vollständig die Grundstücke Flst.-Nr. 1281/27 (Ehemaliger Güterbahnhof), Flst.-<br />
Nr. 1281/28 (Vorhaltetrasse Multring), 1281/29 (Bahnflächen), Flst.-Nr. 1281/17 (ehemaliger<br />
städtischer Häckselplatz) und Flst.-Nr. 1281/22 (Fußgängerrampen Barbarasteg)<br />
sowie<br />
• teilweise die Grundstücke Flst.-Nr. 1209/4 (Bergstraße/B3), Flst.-Nr. 1281/20 (Rad-<br />
und Gehweg) und Flst.-Nr. 1281/21 (Gewerbestraße).<br />
Das Plangebiet hat inklusive der Bergstraße eine Tiefe von rd. 100 m und erstreckt sich über<br />
eine Länge von rd. 850 m in Nord-Süd-Richtung. Es wird begrenzt:<br />
• Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 1209/4 (Bergstraße).<br />
• Im Süden: durch die Gewerbestraße und den daran anschließenden Radweg<br />
• Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 1281/27,(entspricht der östlichen<br />
Grenze der Bahntrasse; Teile des Flurstückes 1281 werden einbezogen)<br />
• Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1281/28 (geplante Multringverlängerung).