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Begründung - Stadt Weinheim

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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Pflanzen<br />

Die Planung führt zu einem weitgehenden und dauerhaften Verlust der ruderalen Staudenfluren<br />

und expansiven Gehölzbestände. Somit kommt es zu einem Verlust von Biotopstrukturen<br />

mit einer geringen bis teilweise mittleren Wertigkeit für den Naturhaushalt.<br />

Die Gehölzbestände wurden nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde außerhalb<br />

der Vegetationsperiode bereits größtenteils entfernt. Bei Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

wird die Fläche neu gestaltet und umfangreich begrünt (Baumpflanzungen, Dach- und<br />

Fassadenbegrünungen). Die konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Kapitel<br />

9.8.5 beschrieben und bilanziert.<br />

Vermeidung/ Minimierung von Beeinträchtigungen<br />

Die Planung sieht vor, durch die Anpflanzung von heimischen, standortgerechten Bäumen<br />

das Gebiet zu durchgrünen und optisch aufzuwerten. Dabei werden 56 Bäume entlang der<br />

Bergstraße neu angepflanzt und die Stellplätze durch Anpflanzung von weiteren Bäumen auf<br />

Pflanzinseln durchgrünt. Dabei ist je 450 m² privater Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen,<br />

das sind insgesamt 154 Bäume.<br />

Die Dachflächen und die Fassaden werden begrünt. Flachdächer und flach geneigte, nicht<br />

verglaste Dächer bis max. 12° Dachneigung sind extensiv mit standortgerechten Pflanzen zu<br />

begrünen. Die Fassaden werden zu mindestens 50 % mit standortgerechten Schling-, Rank-<br />

oder Kletterpflanzen begrünt.<br />

In den Randbereichen des Plangebietes, vor allem im Norden und Süden, werden kleinere<br />

Bereiche als Grünflächen erhalten bzw. angelegt und planungsrechtlich gesichert.<br />

Eine Grünfläche im Süden des Plangebietes bleibt erhalten. Hier befinden sich Vegetationsstrukturen,<br />

die weiterentwickelt werden sollen. Die Fläche soll als Wiesenfläche mit Hochstauden<br />

ausgebildet werden (Anteil mindestens 30 %). Nachpflanzungen mit Stauden,<br />

Sträuchern und Bäumen sind zusätzlich möglich. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur, und<br />

Landschaft festgesetzt (M 1).<br />

Trotz der geplanten Ausgleichsmaßnahmen verbleibt ein rechnerisches Ausgleichsdefizit<br />

(vgl. Kap. 9.8.5). Das verbleibende Defizit wird über die Festsetzung ergänzender Baumpflanzungen<br />

auf privaten Grundstücken ausgeglichen, die wahlweise auch durch zusätzliche<br />

Dach- oder Fassadenbegrünungen ersetzt werden können (vgl. Textliche Festsetzung Nr. A<br />

7.2.3 bzw. Kap. 10.7.2.3). Die Eingriffe in Natur und Landschaft können damit vollständig im<br />

Plangebiet ausgeglichen werden. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgutes Pflanzen.<br />

Kompensation von unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />

Externe Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

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