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Begründung - Stadt Weinheim

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64<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

systeme der Weschnitz sowie das Gorxheimer Tal gelten als die herausragenden Ausgleichsräume<br />

für das siedlungsklimatische Wirkungsgefüge in <strong>Weinheim</strong>. Windströmungen,<br />

die über die Hangzone in das Ventilationsgeschehen einwirken, haben eine ähnliche Wohlfahrtswirkung.<br />

Gleichwohl engen jedoch Bebauungen auf diesen bevorzugten Wohnstandorten<br />

die klimatischen Funktionsabläufe ein.<br />

Lufthygiene: Die Grenzwerte nach 39. BImSchV für Feinstaub und Stickoxid werden im<br />

Plangebiet eingehalten.<br />

Voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Luft/ Klima<br />

Klima: Der Eingriff in das lokale Kleinklima ist als erheblich zu bewerten. Durch die Versiegelung<br />

der Fläche im Plangebiet kommt es zu einer stärkeren Erwärmung. Zudem gehen von<br />

dem Vorhaben auch Auswirkungen auf das <strong>Stadt</strong>klima aus.<br />

Die Ergebnisse der Modellrechnungen für den geplanten Zustand zeigen, dass es im Bereich<br />

der derzeitigen Ventilationsachse zwischen der Bahntrasse und Bergstraße gegenüber der<br />

Bestandssituation zu einer Abschwächung der mittleren Windgeschwindigkeit kommt, die als<br />

mäßige Beeinträchtigung zu betrachten ist. Die Bergstraße mit den Parkierungsflächen östlich<br />

der geplanten Baukörper sowie die verbleibende Bahntrasse bilden am Tag weiterhin<br />

funktionierende Ventilationsachsen, die den bodennahen Luftaustausch forcieren. Eine stadtklimatisch<br />

erhebliche Beeinträchtigung der bodennahen Luftaustauschverhältnisse am Tag<br />

ist bei Realisierung der Planung nicht zu erwarten.<br />

Die Ergebnisse für die Nachtstunden zeigen eine abgeschwächte Durchlüftung im Lee der<br />

geplanten Bebauung von ca. 12 % bis 12,5 % gegenüber der heutigen Durchlüftung. Dies<br />

bedeutet eine Überschreitung der Empfehlung nach VDI-Richtlinie und ist somit als hohe<br />

Beeinträchtigung der bodennahen Luftaustauschverhältnisse in der Nacht zu werten.<br />

Die lang gestreckte Bebauung bildet vor allem bei vorherrschenden Winden aus östlichen<br />

Richtungen ein relevantes Strömungshindernis. In östliche Richtung ist die Hinderniswirkung<br />

der geplanten Bebauung als weniger gravierend einzustufen, da ein Großteil der Bebauung<br />

östlich der Bergstraße durch das ansteigende Gelände über 10 m höher liegt.<br />

Hinsichtlich der Bedeutung für das Klima und das Strömungsgeschehen wird das Plangebiet<br />

in drei Wertbereiche gegliedert. Die bebaute und versiegelte Fläche wird als sehr gering eingestuft,<br />

die Grünflächenbestände mit mikroklimatischer Wohlfahrtswirkung als gut eingestuft.<br />

Die Schienentrasse im Zuge des ehemaligen Güterbahnhofs fungiert nachweislich als Ausbreitungskorridor<br />

nächtlicher Hang- und Talabwinde. Das lokalklimatische Windsystem mit<br />

siedlungsklimatischer Bedeutung wird daher mit einer mittleren Bewertung belegt.<br />

Lufthygiene 75 : Mit der Neuentwicklung der Gewerbeflächen geht auch eine Modifikation des<br />

örtlichen Verkehrsaufkommens und somit der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung<br />

einher. Bestimmt man mit Hilfe eines Screening-Modells (MLuS 02) die verkehrsbedingte<br />

Luftschadstoffbelastung entlang der B 3, werden die Grenzwerte auch im Planzustand eingehalten<br />

bzw. unterschritten. Das Planvorhaben hat daher voraussichtlich keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Lufthygiene zur Folge.<br />

75<br />

Vgl. Ökoplana (2011): Kurzstellungnahme zum B-Plan <strong>Weinheim</strong> Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“ – Klimaökologie,<br />

vom 05.09.2011, Mannheim

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