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Begründung - Stadt Weinheim

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85<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

Zooartikel, Tiernahrung: Haustiere, Tiernahrung und Haustierzubehör (z.B. Ställe, Aquarien,<br />

Kratzbäume)<br />

Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren: Z.B. Elektrokleingeräte (z.B. Radios, Wecker,<br />

elektrische Zahnbürsten, Toaster), Bild- und Tonträger, Fernseh-, Rundfunk-, phonotechnische<br />

Geräte und sonstige Wiedergabegeräte, Auto HiFi, Navigationsgeräte,<br />

Satellitenanlagen, Videospiele und -konsolen, Leuchten, PC und Peripheriegeräte, Software,<br />

Telekommunikationsgeräte, Foto- und Optikartikel<br />

Getränke (Gebinde und Kistenware): Getränke in großen Behältern (z.B. Fässer, Kanister,<br />

Bag-in-Box ) und in Gebinden (z.B. Six-Pack) bzw. Kisten.<br />

Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien: Z.B. Kissen, Decken, Stoffe, Bettwäsche,<br />

Tischdecken, Handtücher<br />

Es werden ausdrücklich vier zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente<br />

(Zooartikel, Tiernahrung; Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren; Getränke; Einrichtungszubehör,<br />

Haus- und Heimtextilien) zugelassen, dazu ist folgendes festzuhalten:<br />

Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren und Fotoartikel, Optik: Die Ansiedlung eines<br />

Elektrofachmarktes im <strong>Stadt</strong>gebiet wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> ausdrücklich gewünscht, um<br />

die erheblichen Kaufkraftabflüsse im <strong>Stadt</strong>gebiet zu binden und der Versorgungsfunktion als<br />

Mittelzentrum gerecht zu werden. Gemäß dem Einzelhandelskonzept 89 können Elektrofachmärkte<br />

auch in Sonderzentren - wie dem Bereich „Ehemaliger Güterbahnhof“ - angesiedelt<br />

werden, denn innerhalb der im Regionalplan Unterer Neckar – Teilplan Einzelhandel definierten<br />

Versorgungskerne der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> ist dieses Sortiment nicht (mehr) vertreten und<br />

marktübliche Flächen für eine Ansiedelung sind in den Versorgungskernen nicht vorhanden.<br />

Langjährige intensive Bemühungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, einen Elektrofachmarkt in den zentralen<br />

Versorgungsbereichen anzusiedeln, waren nicht erfolgreich. Ein Elektrofachmarkt in<br />

der Innenstadt würde zudem ein für diese Lage optimiertes Angebot präsentieren, d.h. einen<br />

sehr hohen Anteil zentrenrelevanter Artikel, voraussichtlich mit einem Schwerpunkt auf Ton-<br />

und Datenträgern, und nahezu keine „weiße Ware“. Aber auch für dieses Sortiment fehlt ein<br />

Anbieter in <strong>Weinheim</strong>. Der ehemalige Güterbahnhof ist als Standort für einen Elektrofachmarkt<br />

mit einem umfassenden Angebot an Elektrogroßgeräten geeignet. Dieser Schwerpunktsetzung<br />

entsprechend lässt der Bebauungsplan mehr weiße Ware als das Sortiment<br />

„Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren“ zu.<br />

Die Zulässigkeit der zentren-relevanten Sortimente „Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren<br />

und Fotoartikel, Optik“ und „Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien“ ist den Anforderungen<br />

des Marktes an die Sortimentszusammensetzungen der einzelnen Fachmärkte<br />

geschuldet. Denn üblicherweise werden keine „sortenreinen“ Fachmärkte betrieben, sondern<br />

es werden verschiedene Kernsortimente nebeneinander angeboten. So werden z.B. in Möbelfachmärkten<br />

üblicherweise neben Möbeln auch weiteres Einrichtungszubehör und Heimtextilien<br />

in größerem Umfang geführt. Auch gibt es am Markt z.B. keine Elektrofachmärkte, deren<br />

Angebot ausschließlich aus nicht zentrenrelevanten Waren (Elektrogroßgeräte, sog. „Weiße<br />

Ware“) besteht. Um wirtschaftlich am Markt bestehen zu können, muss ein solcher Markt auch<br />

einen gewissen Anteil zentrenrelevanter Waren (z.B. Unterhaltungselektronik) anbieten.<br />

89 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> (Hrsg.) (2010): Einzelhandelskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, <strong>Weinheim</strong>.

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