Begründung - Stadt Weinheim
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Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
Zooartikel, Tiernahrung: Haustiere, Tiernahrung und Haustierzubehör (z.B. Ställe, Aquarien,<br />
Kratzbäume)<br />
Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren: Z.B. Elektrokleingeräte (z.B. Radios, Wecker,<br />
elektrische Zahnbürsten, Toaster), Bild- und Tonträger, Fernseh-, Rundfunk-, phonotechnische<br />
Geräte und sonstige Wiedergabegeräte, Auto HiFi, Navigationsgeräte,<br />
Satellitenanlagen, Videospiele und -konsolen, Leuchten, PC und Peripheriegeräte, Software,<br />
Telekommunikationsgeräte, Foto- und Optikartikel<br />
Getränke (Gebinde und Kistenware): Getränke in großen Behältern (z.B. Fässer, Kanister,<br />
Bag-in-Box ) und in Gebinden (z.B. Six-Pack) bzw. Kisten.<br />
Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien: Z.B. Kissen, Decken, Stoffe, Bettwäsche,<br />
Tischdecken, Handtücher<br />
Es werden ausdrücklich vier zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente<br />
(Zooartikel, Tiernahrung; Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren; Getränke; Einrichtungszubehör,<br />
Haus- und Heimtextilien) zugelassen, dazu ist folgendes festzuhalten:<br />
Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren und Fotoartikel, Optik: Die Ansiedlung eines<br />
Elektrofachmarktes im <strong>Stadt</strong>gebiet wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> ausdrücklich gewünscht, um<br />
die erheblichen Kaufkraftabflüsse im <strong>Stadt</strong>gebiet zu binden und der Versorgungsfunktion als<br />
Mittelzentrum gerecht zu werden. Gemäß dem Einzelhandelskonzept 89 können Elektrofachmärkte<br />
auch in Sonderzentren - wie dem Bereich „Ehemaliger Güterbahnhof“ - angesiedelt<br />
werden, denn innerhalb der im Regionalplan Unterer Neckar – Teilplan Einzelhandel definierten<br />
Versorgungskerne der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> ist dieses Sortiment nicht (mehr) vertreten und<br />
marktübliche Flächen für eine Ansiedelung sind in den Versorgungskernen nicht vorhanden.<br />
Langjährige intensive Bemühungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, einen Elektrofachmarkt in den zentralen<br />
Versorgungsbereichen anzusiedeln, waren nicht erfolgreich. Ein Elektrofachmarkt in<br />
der Innenstadt würde zudem ein für diese Lage optimiertes Angebot präsentieren, d.h. einen<br />
sehr hohen Anteil zentrenrelevanter Artikel, voraussichtlich mit einem Schwerpunkt auf Ton-<br />
und Datenträgern, und nahezu keine „weiße Ware“. Aber auch für dieses Sortiment fehlt ein<br />
Anbieter in <strong>Weinheim</strong>. Der ehemalige Güterbahnhof ist als Standort für einen Elektrofachmarkt<br />
mit einem umfassenden Angebot an Elektrogroßgeräten geeignet. Dieser Schwerpunktsetzung<br />
entsprechend lässt der Bebauungsplan mehr weiße Ware als das Sortiment<br />
„Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren“ zu.<br />
Die Zulässigkeit der zentren-relevanten Sortimente „Unterhaltungselektronik/-technik, Elektrowaren<br />
und Fotoartikel, Optik“ und „Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien“ ist den Anforderungen<br />
des Marktes an die Sortimentszusammensetzungen der einzelnen Fachmärkte<br />
geschuldet. Denn üblicherweise werden keine „sortenreinen“ Fachmärkte betrieben, sondern<br />
es werden verschiedene Kernsortimente nebeneinander angeboten. So werden z.B. in Möbelfachmärkten<br />
üblicherweise neben Möbeln auch weiteres Einrichtungszubehör und Heimtextilien<br />
in größerem Umfang geführt. Auch gibt es am Markt z.B. keine Elektrofachmärkte, deren<br />
Angebot ausschließlich aus nicht zentrenrelevanten Waren (Elektrogroßgeräte, sog. „Weiße<br />
Ware“) besteht. Um wirtschaftlich am Markt bestehen zu können, muss ein solcher Markt auch<br />
einen gewissen Anteil zentrenrelevanter Waren (z.B. Unterhaltungselektronik) anbieten.<br />
89 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong> (Hrsg.) (2010): Einzelhandelskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, <strong>Weinheim</strong>.