Begründung - Stadt Weinheim
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9.9 Zusätzliche Angaben<br />
77<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
9.9.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
Im Rahmen der Boden-, Versickerungs- und Altlastenuntersuchungen wurden an unterschiedlichen<br />
Stellen im Plangebiet mittels Baggerschürfen Proben entnommen und gutachterlich<br />
untersucht und bewertet. 82<br />
Die Beurteilung der Klima- und Luftsituation beruht auf einer projektbezogenen Aufbereitung<br />
und Darstellung vorhandener Daten zum <strong>Stadt</strong>klima. Ergänzend hierzu sind mikroskalige<br />
Modellrechnungen anhand des Simulationsprogrammes MISKAM3 durchgeführt worden. 83<br />
Hinsichtlich der Schalltechnischen Beurteilung wurde auf der Grundlage der digitalen ALK und<br />
des städtebaulichen Entwurfes vom Untersuchungsgebiet ein digitales Schallquellen-, Gelände-<br />
und Hindernismodell mit Hilfe des Simulationsprogrammes SoundPLAN 7.1 erstellt. 84<br />
Im Hinblick auf die übrigen relevanten Schutzgüter wurden Untersuchungen und Bewertungen<br />
anhand von diversen naturschutzfachlichen Ortsbegehungen durchgeführt. Es wurden im<br />
Rahmen der Bestandsbegutachtung am 22.06.2009 sowohl aktuelle Vogelvorkommen als<br />
auch weitere Zufallsbeobachtungen an Faunenelementen aufgenommen. In einer Abendbegehung<br />
am 30.07.2009 wurden vor Einsetzen der Dämmerung Vogelaktivitäten erneut aufgenommen.<br />
Schwerpunkt der Begehung war die Feststellung von Fledermausvorkommen im<br />
Gebiet. Neben der Sichtbeobachtung (nach Einsetzen der Dunkelheit im Umfeld der Straßenbeleuchtungen)<br />
wurden mit dem Einsatz eines Bat-Detektors (Laar-Explorer) nach Fledermausaktivitäten<br />
gesucht. Aufgrund von Hinweisen der örtlichen Naturschutzverbände (schrift.<br />
26.05.2010) wurden sowohl im Juni als auch im Juli 2010 weitere mehrstündige Begehungen -<br />
z. T. gemeinsam mit Vertreter des örtlichen Naturschutzbundes - vorgenommen. 85<br />
Zur Ermittlung eventueller Verstöße gegen das europäische Artenschutzrecht wurde eine<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan durchgeführt. 86<br />
Darüber hinaus gehende spezielle technische Verfahren kamen nicht zur Anwendung. Bedeutende<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen haben sich nicht ergeben.<br />
9.9.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Gemäß § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />
aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene<br />
82<br />
Vgl. dazu die Untersuchungen / Gutachten von: dplan (Juli 2010): <strong>Weinheim</strong>, Fläche 7049-01 – erweiterte PE-Fläche Teilstandort<br />
01 <strong>Weinheim</strong> ergänzende Detailuntersuchung DU; Karlsruhe und Dr. Ing. Orth GmbH (August 2011): Baugrundbeurteilung<br />
und Gründungsberatung, Karlsruhe<br />
83<br />
vgl. Ökoplana, Mannheim (Juni 2010), Klimagutachten zum B-Plan <strong>Weinheim</strong> Nr. 1/01-09 „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
84<br />
vgl. Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro (Oktober 2011): Bericht Nr.: I 09-2114: Schalltechnische<br />
Untersuchung Bebauungsplan Nr. 1/01-09 "Ehemaliger Güterbahnhof", <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, Darmstadt<br />
85<br />
Kurzbericht „<strong>Weinheim</strong> Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ (bearb. Dr. Friedrich Wilhelmi, i. A.Ehrenberg Landschaftsplanung)<br />
vom 18.07.2010<br />
86<br />
Götte Landschaftsarchitekten GmbH (Februar 2012): Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>/Bergstraße, Frankfurt am Main