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Begründung - Stadt Weinheim

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9.5.1 Schutzgut Mensch<br />

Allgemeine Ziele<br />

45<br />

Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />

„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />

• Zuordnung der Nutzungen, so dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich<br />

oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige<br />

Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (§ 50 BImSchG).<br />

• Erhaltung und Entwicklung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (einschließlich Erholung),<br />

insbesondere Schutz des Wohnbereiches und des Wohnumfeldes sowie der<br />

Erholungsräume vor<br />

o Lärm,<br />

o Erschütterungen,<br />

o Schadstoff- und Staubemissionen,<br />

o Gerüchen,<br />

o Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

o Erhalt der wirtschaftlichen Lebensgrundlage.<br />

Ausgangssituation<br />

Lärm: Es ist eine Immissionsvorbelastung im Plangebiet durch unterschiedliche Emissionsquellen<br />

festzustellen. Es bestehen Belastungen aufgrund von Verkehrslärm durch die Schienentrassen<br />

von Bahn und OEG sowie durch die B 3. Zusätzlich besteht eine Vorbelastung<br />

aufgrund von vorhandenen benachbarten gewerblichen Nutzungen.<br />

Erschütterungen: Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen<br />

auf das Plangebiet kommen.<br />

Schadstoff- und Staubemissionen: Es ist keine Vorbelastungen bekannt.<br />

Gerüche: Es ist keine Vorbelastung bekannt.<br />

Voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch<br />

Lärm: Die neue Nutzung führt zu einer Veränderung gegenüber der derzeitigen Immissionsbelastung<br />

im Plangebiet selbst und in der Umgebung: Die Vor- sowie die Be- und Entlastungen<br />

wurden hinsichtlich ihrer Wirkungen im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung<br />

durch die Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft 53 geprüft.<br />

Für die Erstellung des Gutachtens wurden repräsentative Immissionspunkte ausgewählt und<br />

die Auswirkungen auf diese beschrieben. Eine Spezifizierung der Auswirkungen für jedes<br />

Einzelgebäude oder gar Bauteile sind nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu erstellen,<br />

dafür wäre eine vollständige Vermessung und ein Geländemodell, erforderlich. Zur Abschätzung<br />

der Auswirkungen sind die ausgewählten Immissionspunkte und die Betrachtungen der<br />

Auswirkungen auf diese ausreichend. Diese Vorgehensweise entspricht den einzuhaltenden<br />

Normen und einer guten fachlichen Praxis.<br />

53 Vgl. Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro (Oktober 2011): Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan<br />

Nr. 1/01-09 "Ehemaliger Güterbahnhof" Bericht Nr.: I 09-2114, <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, Darmstadt.

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