Begründung - Stadt Weinheim
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9.5.1 Schutzgut Mensch<br />
Allgemeine Ziele<br />
45<br />
Bebauungsplan Nr. 1/01-09<br />
„Ehemaliger Güterbahnhof“<br />
• Zuordnung der Nutzungen, so dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich<br />
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige<br />
Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (§ 50 BImSchG).<br />
• Erhaltung und Entwicklung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (einschließlich Erholung),<br />
insbesondere Schutz des Wohnbereiches und des Wohnumfeldes sowie der<br />
Erholungsräume vor<br />
o Lärm,<br />
o Erschütterungen,<br />
o Schadstoff- und Staubemissionen,<br />
o Gerüchen,<br />
o Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />
o Erhalt der wirtschaftlichen Lebensgrundlage.<br />
Ausgangssituation<br />
Lärm: Es ist eine Immissionsvorbelastung im Plangebiet durch unterschiedliche Emissionsquellen<br />
festzustellen. Es bestehen Belastungen aufgrund von Verkehrslärm durch die Schienentrassen<br />
von Bahn und OEG sowie durch die B 3. Zusätzlich besteht eine Vorbelastung<br />
aufgrund von vorhandenen benachbarten gewerblichen Nutzungen.<br />
Erschütterungen: Durch den Eisenbahnverkehr kann es zu erschütterungs- und Körperschalleinwirkungen<br />
auf das Plangebiet kommen.<br />
Schadstoff- und Staubemissionen: Es ist keine Vorbelastungen bekannt.<br />
Gerüche: Es ist keine Vorbelastung bekannt.<br />
Voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch<br />
Lärm: Die neue Nutzung führt zu einer Veränderung gegenüber der derzeitigen Immissionsbelastung<br />
im Plangebiet selbst und in der Umgebung: Die Vor- sowie die Be- und Entlastungen<br />
wurden hinsichtlich ihrer Wirkungen im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung<br />
durch die Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft 53 geprüft.<br />
Für die Erstellung des Gutachtens wurden repräsentative Immissionspunkte ausgewählt und<br />
die Auswirkungen auf diese beschrieben. Eine Spezifizierung der Auswirkungen für jedes<br />
Einzelgebäude oder gar Bauteile sind nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu erstellen,<br />
dafür wäre eine vollständige Vermessung und ein Geländemodell, erforderlich. Zur Abschätzung<br />
der Auswirkungen sind die ausgewählten Immissionspunkte und die Betrachtungen der<br />
Auswirkungen auf diese ausreichend. Diese Vorgehensweise entspricht den einzuhaltenden<br />
Normen und einer guten fachlichen Praxis.<br />
53 Vgl. Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Büro (Oktober 2011): Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan<br />
Nr. 1/01-09 "Ehemaliger Güterbahnhof" Bericht Nr.: I 09-2114, <strong>Stadt</strong> <strong>Weinheim</strong>, Darmstadt.