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Sven Giegold / Dagmar Embshoff (Hrsg.) Solidarische ... - VSA Verlag

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Matthias Möller: Vagabundierende Häuser in Selbstorganisation<br />

■ Ein auf Selbstversorgung ausgerichtetes Projekt bekommt das Angebot, Wald<br />

und Acker des Nachbarn zu kaufen. Aus eigener Kraft können die Mittel<br />

dafür nicht aufgebracht werden, aber eine Kooperation mit der Stiftung trias<br />

macht es möglich, im Projektumfeld um zweckgebundene Zustiftungen zu<br />

werben, die dann für den Kauf des Geländes eingesetzt werden. Weder die<br />

Projektgenossenschaft noch der gemeinnützige Bildungsbetrieb des Projektes<br />

könnten diese zweckgebundenen Zustiftungen ohne erhebliche steuerliche<br />

Einbußen annehmen.<br />

■ Eine GbR will ihr zukünftiges Grundstück von vorneherein aus der Spekulation<br />

herausnehmen. Jedes Mitglied stiftet 5.000 Euro und erhält so, je<br />

nach persönlichem Einkommenssteuersatz eine Steuerrückvergütung. Der<br />

Restbetrag zum Kauf des Grundstückes wird von der Stiftung trias fi nanziert<br />

und über den Erbbauzins abbezahlt.<br />

Grundsätzlich sollte die Haltung der kooperierenden Projekte und der StifterInnen<br />

mit einem Nutzen für das Projekt, aber auch für die Stiftung und damit<br />

für weitere Projekte verbunden sein.<br />

Matthias Möller<br />

Vagabundierende Häuser in Selbstorganisation<br />

»Vagabundierende Häuser« heißen in der Verwaltungssprache jene Häuser, denen<br />

keinE EigentümerIn zugeordnet werden kann. Das ist in einer auf Privateigentum<br />

beruhenden Gesellschaft eine solche Ungeheuerlichkeit, dass man dafür einen<br />

Begriff mit leicht bedrohlichen, anti-bürgerlichen Anklängen gewählt hat. Das<br />

Mietshäuser-Syndikat könnte demzufolge als ein Zusammenschluss vagabundierender<br />

Häuser bezeichnet werden. Es ermöglicht den Kauf selbstverwalteter<br />

Hausprojekte durch die Bewohnerschaft auf der Grundlage neutralisierten<br />

Eigentums an Gebäuden und Grundstücken, die fortan dem Markt und seinen<br />

Verwertungsansprüchen entzogen sind. Formal gibt es zwar eine Eigentümerin<br />

(eine Haus-GmbH), diese ist jedoch eine ausgeklügelte Konstruktion, die dafür<br />

sorgt, dass spekulativer Gebrauch, Weiterverkauf und private Gewinnaneignung<br />

ausgeschlossen sind. Die Hausgemeinschaften können innerhalb dieser Rahmenvorgaben<br />

selbstbestimmt und basisdemokratisch alle hausinternen Belange<br />

regeln. Den Bestand des Projekts antasten können sie nicht.<br />

Daneben sorgt ein Solidartransfer von länger bestehenden zu neuen Projekten<br />

dafür, dass mit zunehmender Entschuldung der vom Markt genommenen Häuser<br />

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