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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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3.4.4 Berücksichtigung spezieller Tätigkeiten<br />

Bei der Gefährdungsbeurteilung s<strong>in</strong>d auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, bei denen<br />

anzunehmen ist, dass auch nach Ausschöpfung sämtlicher technischer Maßnahmen die<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>er Exposition besteht. Diese können zum Beispiel Wartungsarbeiten an<br />

Geräten se<strong>in</strong> oder Re<strong>in</strong>igungsarbeiten an kontam<strong>in</strong>ierten lüftungstechnischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen oder Laborgeräten. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d auch andere Tätigkeiten, wie zum<br />

Beispiel Bedien- und Überwachungstätigkeiten, zu berücksichtigen, sofern diese zu e<strong>in</strong>er<br />

Gefährdung von Versicherten durch Gefahrstoffe führen können.<br />

3.5 Berücksichtigung von Reaktionsverlauf und neuen Stoffen<br />

In die Gefährdungsbeurteilung s<strong>in</strong>d neben den e<strong>in</strong>gesetzten Stoffen auch die Stoffe<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen, die bei normalem oder unerwartetem Reaktionsverlauf entstehen können,<br />

soweit sie bekannt s<strong>in</strong>d oder vermutet werden können. Auch bei erwartetem<br />

Reaktionsverlauf entstehen neben dem Hauptprodukt Nebenprodukte, die berücksichtigt<br />

werden müssen. Entsprechende Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. Neue<br />

Stoffe, bei denen die Eigenschaften nur unzureichend bekannt s<strong>in</strong>d (akut und chronischtoxische<br />

sowie physikalisch-chemische Eigenschaften), s<strong>in</strong>d mit erhöhter Vorsicht zu<br />

handhaben. In der Regel werden für die Festlegung der Schutzmaßnahmen m<strong>in</strong>destens<br />

akute giftige und ätzende und gegebenenfalls chronisch-toxische Wirkungen<br />

anzunehmen se<strong>in</strong>. Ebenfalls können diese Stoffe brennbar oder gar selbstentzündlich<br />

se<strong>in</strong> und explosionsfähige Gemische bilden. Hautkontakt, E<strong>in</strong>atmen und jede andere<br />

Form der Aufnahme s<strong>in</strong>d gewissenhaft zu vermeiden. Vergleichbares gilt auch für nicht<br />

vollständig geprüfte Gefahrstoffe.<br />

Besonders gefährliche Reaktionsverläufe mit Freisetzungs- oder Explosionsgefahr s<strong>in</strong>d<br />

beispielsweise bei Nitrierungen, Oxidationen, Synthesen von <strong>in</strong>stabilen oder metastabilen<br />

Verb<strong>in</strong>dungen, Polymerisationen, Diazotierungen und allgeme<strong>in</strong> exothermen Reaktionen zu<br />

erwarten.<br />

Die <strong>in</strong>halative Aufnahme kann vorzugsweise durch <strong>Arbeiten</strong> im Abzug verh<strong>in</strong>dert werden.<br />

<strong>Arbeiten</strong> im geschlossenen System oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Glovebox verh<strong>in</strong>dern zudem den Hautkontakt.<br />

In wissenschaftlichen Publikationen wird <strong>in</strong> der Regel nur bei auffällig gewordenen gefährlichen<br />

Eigenschaften neuer Stoffe gelegentlich auf diese h<strong>in</strong>gewiesen. Hier werden dann nur e<strong>in</strong><br />

niedriger Flammpunkt, e<strong>in</strong>e Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegen Luft, Wasser, Temperatur oder Stoß,<br />

Selbstentzündlichkeit oder explosive Eigenschaften erwähnt. In älteren Publikationen s<strong>in</strong>d auch<br />

solche Angaben fast nie vorhanden. Gefährliche Eigenschaften von Edukten werden ebenfalls<br />

<strong>in</strong> der Regel nicht genannt. Für die bezogenen Chemikalien müssen die Sicherheitsdatenblätter,<br />

die Informationen auf den Etiketten und Datensammlungen zur Informationsbeschaffung<br />

herangezogen werden.<br />

Auch Tätigkeiten mit Nanomaterialien, deren Eigenschaften nicht h<strong>in</strong>reichend bekannt s<strong>in</strong>d,<br />

werden im Laboratorium vorsorglich bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen wie Tätigkeiten<br />

mit neuen Stoffen behandelt. Dies gilt auch, wenn Nanopartikel erst bei der Bearbeitung<br />

freigesetzt werden können.<br />

3.6 Substitution von Gefahrstoffen<br />

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob e<strong>in</strong>e Substitution von<br />

Gefahrstoffen oder Verfahren e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung der Gefährdungen ermöglicht. Bei der<br />

Entscheidung der Substitution ist stets die resultierende Gesamtgefährdung zu<br />

beurteilen, die sich aus den Stoffeigenschaften, dem Verfahren und der<br />

Expositionsmöglichkeit ergibt.<br />

Siehe auch TRGS 600.<br />

Beispiele für den Ersatz von gefährlicheren Stoffen durch weniger gefährliche s<strong>in</strong>d die<br />

Verwendung von Cyclohexan oder Toluol anstelle von Benzol zum Ausschleppen von

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