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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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Erzielung des Ausbildungszieles erforderlich ist. Siehe hierzu auch die Strahlenschutz-<br />

und die Röntgenverordnung.<br />

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen s<strong>in</strong>d Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von<br />

Inkorporationen und der Verschleppung von Radioaktivität von besonderer Bedeutung. Bei der<br />

Inkorporation stellen auch schwachenergetische Strahler mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Reichweite e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Gefährdung dar. Strahlenquellen können auch <strong>in</strong> Geräten e<strong>in</strong>gebaut se<strong>in</strong>,<br />

beispielsweise als Quelle im Elektronene<strong>in</strong>fangdetektor <strong>in</strong> der Gaschromatographie. E<strong>in</strong>e<br />

regelmäßige Überprüfung auf Kontam<strong>in</strong>ationsfreiheit ist erforderlich.<br />

Hautkontakt mit offenen radioaktiven Stoffen ist zu vermeiden. Geeignete Schutzhandschuhe<br />

bieten e<strong>in</strong>en Schutz gegen Hautkontakt sowie gegen α-Strahlung. Für den Umgang mit offenen<br />

radioaktiven Stoffen mit e<strong>in</strong>em relevanten Dampfdruck, beispielsweise Tritium, oder<br />

verstaubenden oder vernebelnden Stoffen s<strong>in</strong>d neben Gloveboxen auch spezielle<br />

Radionuklidabzüge nach DIN 25466 „Radionuklidabzüge – Regeln für die Auslegung und<br />

Prüfung“ erhältlich. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen <strong>in</strong> diesen ist zu beachten, dass diese ke<strong>in</strong>e<br />

geteilten Frontschieber oder E<strong>in</strong>griffsöffnungen besitzen. Das Rückhaltevermögen muss daher<br />

durch das möglichst weitgehende Schließen des gesamten Frontschiebers gesichert werden.<br />

Der Transport muss <strong>in</strong> geeigneten Transportbehältern erfolgen. Die Entsorgung muss getrennt<br />

von den übrigen Abfällen erfolgen. Soweit die Gewährleistung des Strahlenschutzes es<br />

erfordert, s<strong>in</strong>d Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Auf die Genehmigungspflichten beim<br />

Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenzen und<br />

beim Betrieb von nicht der Bauart nach zugelassenen Röntgene<strong>in</strong>richtungen und Störstrahlern<br />

sowie der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen zu Forschungszwecken nach § 7<br />

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und §§ 3, 4, 5 und 28a Röntgenverordnung (RöV) wird<br />

h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Siehe auch Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.<br />

5.1.5 Trocknen von Lösemitteln<br />

Vor dem E<strong>in</strong>satz von chemisch hochreaktiven Trockenmitteln ist mit weniger reaktiven<br />

Trockenmitteln vorzutrocknen.<br />

Als Trockenmittel sollen bevorzugt e<strong>in</strong>gesetzt werden: Molekularsiebe, wasserfreies<br />

Kupfersulfat, Calciumchlorid oder Kaliumhydroxid. Wenn es erforderlich ist, Alkalimetalle oder<br />

Alkalimetalllegierungen e<strong>in</strong>zusetzen, müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen<br />

werden. Mögliche gefährliche Reaktionen zwischen Lösemittel und Trockenmittel müssen<br />

berücksichtigt werden. So dürfen beispielsweise Halogenkohlenwasserstoffe nicht mit<br />

Alkalimetallen getrocknet werden.<br />

Umlaufapparaturen als lang laufende Apparaturen s<strong>in</strong>d besonders abzusichern.<br />

Verbrauchtes Trockenmittel ist zu ersetzen, Rückstände s<strong>in</strong>d unverzüglich zu beseitigen.<br />

Siehe auch Abschnitte 4.3.1.5, 5.1.2 und 5.2.7.3.<br />

5.1.6 <strong>Arbeiten</strong> mit Vakuum<br />

5.1.6.1 Dünnwandige Glasgefäße<br />

Dünnwandige Glasgefäße dürfen nur evakuiert werden, wenn sie von der Form her dafür<br />

geeignet s<strong>in</strong>d. Vor jedem Evakuieren von Glasgefäßen s<strong>in</strong>d diese e<strong>in</strong>er Sichtkontrolle auf<br />

festigkeitsgefährdende Beschädigungen zu unterziehen. Evakuierte Glasgefäße dürfen<br />

nicht e<strong>in</strong>seitig erhitzt werden. Zum Schutz gegen umherfliegende Glassplitter <strong>in</strong>folge<br />

Implosion s<strong>in</strong>d geeignete Maßnahmen zu treffen.<br />

Zum Evakuieren geeignete dünnwandige Glasgefäße s<strong>in</strong>d beispielsweise Rundkolben,<br />

Spitzkolben und Kühler. Nicht geeignet s<strong>in</strong>d beispielsweise Erlenmeyer- und Stehkolben. E<strong>in</strong>e<br />

Sichtkontrolle vor jedem Evakuieren zeigt visuell erkennbare festigkeitsgefährdende<br />

Beschädigungen, beispielsweise so genannte „Sternchen“, Kratzer, Abplatzungen („chips“),

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