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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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E<strong>in</strong>e Übersicht über Prüfungen <strong>in</strong> <strong>Laboratorien</strong> ist als Anhang III beigefügt. Die hierzu<br />

gehörenden Prüfungsdetails f<strong>in</strong>den Sie im Internet <strong>in</strong> [3].<br />

7.2 Notduschen<br />

90<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal monatlich durch e<strong>in</strong>e von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft<br />

werden.<br />

Bei der Prüfung s<strong>in</strong>d neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und<br />

die Qualität des Wassers durch Inaugensche<strong>in</strong>nahme zu beurteilen. Ansonsten ist nicht<br />

gewährleistet, dass das Betätigungsventil leichtgängig bleibt und der Duschkopf durchgängig<br />

ist. Durch häufigen Wasserwechsel lassen sich zudem Verunre<strong>in</strong>igungen und Verkeimungen<br />

der Wasserleitung vermeiden. Es ist zu empfehlen, Augennotduschen häufiger zu betätigen.<br />

7.3 Abzüge<br />

Abzüge müssen regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft und<br />

dokumentiert werden. Die Prüfung muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durch e<strong>in</strong>e befähigte<br />

Person durchgeführt werden. Die jährliche Prüfung der lufttechnischen Funktion kann<br />

entfallen, wenn durch e<strong>in</strong>e selbstüberwachende Funktionskontrolle des e<strong>in</strong>zelnen<br />

Abzuges sichergestellt ist, dass e<strong>in</strong>e Unterschreitung des M<strong>in</strong>destvolumenstromes<br />

optisch und akustisch angezeigt wird. Die Prüfung der Dauerüberwachungse<strong>in</strong>richtung<br />

ist <strong>in</strong> Abständen von nicht mehr als drei Jahren vorzunehmen.<br />

Fachkundig für die Prüfung nach § 8 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung ist, wer aufgrund se<strong>in</strong>er<br />

fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />

Abzugsprüfung hat und mit den e<strong>in</strong>schlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Richtl<strong>in</strong>ien und allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />

Regeln der Technik (zum Beispiel DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln<br />

anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens<br />

über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren<br />

Zustand von Abzügen beurteilen kann. E<strong>in</strong>e verwendete technische E<strong>in</strong>richtung zur<br />

Dauerüberwachung signalisiert beispielsweise bei Verschmutzung, Korrosion, Belastung durch<br />

Chemikalien, Alterung oder bei Fehlern <strong>in</strong> der Elektronik die Nichtverfügbarkeit der<br />

Überwachung durch Störungsmeldung optisch und akustisch. Die derzeit am Markt bef<strong>in</strong>dlichen<br />

Geräte erfüllen diese Forderungen <strong>in</strong> der Regel nicht.<br />

Gegebenenfalls kann nach Umbaumaßnahmen der lufttechnischen Anlage (zum Beispiel bei<br />

Bee<strong>in</strong>flussung der Volumenströme) e<strong>in</strong>e erneute Prüfung erforderlich se<strong>in</strong>. Die regelmäßige<br />

Prüfung umfasst:<br />

� �die allgeme<strong>in</strong>e Sichtkontrolle des sicherheitstechnischen Zustandes des Abzuges,<br />

� �die Kontrolle der Frontschiebermechanik auf Leichtgängigkeit, Verkantungen und<br />

Geräusche; gegebenenfalls s<strong>in</strong>d je nach E<strong>in</strong>satzbed<strong>in</strong>gungen auch<br />

Aufhängevorrichtungen und Gewichte auf Schäden zu überprüfen,<br />

� �die Prüfung der lufttechnischen Funktion anhand der Herstellerangaben; für Abzüge, die<br />

vor dem 1. Oktober 1993 <strong>in</strong> Betrieb genommen worden s<strong>in</strong>d, gelten ersatzweise die<br />

folgenden Festlegungen:<br />

o Tischabzüge (Höhe der Arbeitsfläche 900 mm) benötigen 400 m3/h Luft-<br />

Volumenstrom pro laufendem Meter Frontlänge,<br />

o Tiefabzüge (Höhe der Arbeitsfläche 500 mm) benötigen 600 m3/h Luft-<br />

Volumenstrom pro laufendem Meter Frontlänge,<br />

o begehbare Abzüge (Höhe der Arbeitsfläche 0 mm) benötigen 700 m3/h Luft-<br />

Volumenstrom pro laufendem Meter Frontlänge,

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