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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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Ex-Zone ausgewiesen werden muss. Es kann jedoch Tätigkeiten geben, bei denen die<br />

Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Ex-Zonen ausgewiesen werden müssen und damit die<br />

Verpflichtung besteht, e<strong>in</strong> Explosionsschutzdokument zu führen.<br />

40<br />

Siehe auch § 12 und Anhang III Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung sowie §§ 3 und 22 der<br />

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)sowie die BG-<br />

Information „Laborabzüge“ (BGI 850-2).<br />

4.12.2 Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung<br />

Bei Tätigkeiten, bei denen Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen bestehen,<br />

s<strong>in</strong>d geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Zu geeigneten Maßnahmen siehe TRGS 720<br />

bis 722.<br />

Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen können bestehen<br />

� �bei brennbaren Flüssigkeiten, beispielsweise beim Umfüllen, durch schnelles Strömen <strong>in</strong><br />

Schläuchen oder Versprühen (dies gilt auch für Abfälle brennbarer Flüssigkeiten),<br />

� bei brennbaren Stäuben und Granulaten, beispielsweise beim Aufwirbeln, Mahlen,<br />

Mischen, Fördern, Sieben (<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der Anwendungstechnik).<br />

Geeignete Schutzmaßnahmen s<strong>in</strong>d beispielsweise:<br />

� �Die Erdung leitfähiger Gefäße und Geräte.<br />

� �Beim Umfüllen elektrostatisch nicht ableitfähiger Flüssigkeiten (beispielsweise Benz<strong>in</strong>,<br />

Toluol, Ether, Schwefelkohlenstoff) sollen jeweils Geräte und Behälter komb<strong>in</strong>iert<br />

werden, die entweder nur elektrostatisch ableitfähig oder nur nichtleitfähig s<strong>in</strong>d. In<br />

Behälter aus elektrostatisch nicht ableitfähigen Stoffen, beispielsweise<br />

Kunststoffbehälter, dürfen grundsätzlich ke<strong>in</strong>e elektrostatisch nicht ableitfähigen<br />

brennbaren Flüssigkeiten e<strong>in</strong>gefüllt werden. Hiervon ausgenommen s<strong>in</strong>d<br />

Kunststoffbehälter mit e<strong>in</strong>em Nennvolumen bis 5 l, weil das e<strong>in</strong>geschlossene Volumen<br />

vertretbar kle<strong>in</strong> ist.<br />

� �Elektrostatisch nicht ableitfähige Flüssigkeiten langsam und nicht im freien Fall<br />

ausgießen und den Trichter bis dicht auf den Boden des Gefäßes führen.<br />

Es hat sich bewährt, für den Anschluss der Erdung leitfähiger Gefäße und Geräte (zum Beispiel<br />

Trichter, Heber, Schläuche, Aufbauten und Racks) e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen geerdeten<br />

Anschlusspunkt vorzusehen.<br />

Es ist hilfreich, wenn auch der Fußboden oder die Trittfläche und die Schuhe e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Ableitung der Ladung zulassen. Dies verh<strong>in</strong>dert mögliche Entladungsfunken an Stellen<br />

zündfähiger Gemische.<br />

Siehe BG-Regel „Vermeidung von Zündgefahren <strong>in</strong>folge elektrostatischer Aufladungen“ (<strong>BGR</strong><br />

132) sowie BG-Information „Umfüllen von Flüssigkeiten“ (BGI 623).<br />

4.13 Tätigkeiten mit größeren Gefahrstoffmengen<br />

Tätigkeiten mit größeren Mengen <strong>in</strong> <strong>Laboratorien</strong> erfordern besondere<br />

Schutzmaßnahmen. Wenn Havarien durch diese dennoch nicht als sicher zu beherrschen<br />

beurteilt werden können, so müssen Technika mit den dort vorhandenen<br />

Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong>sbesondere zum Brand- und Explosionsschutz, oder andere<br />

vergleichbare E<strong>in</strong>richtungen benutzt werden.<br />

Die ungewollte Freisetzung größerer Gefahrstoffmengen durch Glasbruch kann speziell bei<br />

dünnwandigen Glasgefäßen nicht ausgeschlossen werden. Als dünnwandige Glasgefäße<br />

gelten beispielsweise Rundkolben, Stehkolben, Erlenmeyerkolben und Bechergläser. Bei hoch-

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