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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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Tabelle 3: Farbkennzeichnung (äußere Zone der Stellteile) von Laborarmaturen<br />

86<br />

█ Grün Wasser<br />

█ Gelb brennbare gasförmige Kohlenwasserstoffe<br />

█ Rot sonstige brennbare Gase<br />

█ Blau unbrennbare (auch verbrennungsfördernde)<br />

Gase<br />

█ Schwarz toxische Gase<br />

█ Grau Vakuum<br />

█ Weiß sonstige Medien<br />

Die Kennfarben der Laborarmaturen s<strong>in</strong>d nicht deckungsgleich mit denen der Rohrleitungen<br />

und denen der Druckgasflaschen.<br />

Siehe DIN EN 13792 „Farbige Kennzeichnung von Laborarmaturen“.<br />

6.5.3 Abflussleitungen<br />

Abflussleitungen <strong>in</strong> <strong>Laboratorien</strong> müssen mit Geruchsverschlüssen und leicht<br />

zugänglichen Re<strong>in</strong>igungsöffnungen ausgerüstet se<strong>in</strong>.<br />

Das Austrocknen der Geruchsverschlüsse ist zu vermeiden. Gerüche aus der Kanalisation<br />

können Gerüche mit Warnwirkung aus dem Labor überdecken.<br />

Siehe DIN 19541 „Geruchverschlüsse für besondere Verwendungszwecke –<br />

Anforderungen und Prüfverfahren“.<br />

6.6 Notduschen<br />

6.6.1 Körpernotduschen<br />

6.6.1.1 Wasserdurchsatz und Standort<br />

In <strong>Laboratorien</strong> müssen mit Wasser – möglichst von Tr<strong>in</strong>kwasserqualität – gespeiste<br />

Körpernotduschen am Ausgang <strong>in</strong>stalliert se<strong>in</strong>. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit<br />

ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 30 l Wasser<br />

pro M<strong>in</strong>ute erforderlich.<br />

Im S<strong>in</strong>ne dieser Regeln ist Tr<strong>in</strong>kwasser auch nach Führung über e<strong>in</strong>en Rohrtrenner oder freien<br />

Auslauf (siehe DIN EN 1717) zur Speisung von Notduschen zulässig. Für e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

und genügend schnelle Dekontam<strong>in</strong>ation und für die Löschung von Personenbränden s<strong>in</strong>d bei<br />

Labor-Körpernotduschen m<strong>in</strong>destens 30 l Wasser pro M<strong>in</strong>ute erforderlich.<br />

Siehe DIN EN 15154-1 „Sicherheitsnotduschen – Teil 1: Körperduschen mit<br />

Wasseranschluss für <strong>Laboratorien</strong>“. <strong>Laboratorien</strong> bef<strong>in</strong>den sich nicht im Geltungsbereich<br />

von DIN VDE 0100-701 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für<br />

Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 701: Räume mit Badewanne<br />

oder Dusche“.<br />

An Körpernotduschen muss das Stellteil des schnell öffnenden Ventils leicht erreichbar und<br />

verwechslungssicher angebracht se<strong>in</strong>. Die Öffnungsrichtung muss e<strong>in</strong>deutig erkennbar se<strong>in</strong>.<br />

Das Ventil darf, e<strong>in</strong>mal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Ketten zum Öffnen des Ventils s<strong>in</strong>d<br />

nicht zulässig.<br />

Von jedem Ort des Labors sollte e<strong>in</strong>e Körpernotdusche <strong>in</strong>nerhalb von höchstens 5 s zu<br />

erreichen se<strong>in</strong>. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />

abhängig.

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