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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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5.1.3 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen<br />

5.1.3.1 Schutzmaßnahmen<br />

Explosionsgefährliche Stoffe und Gemische s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> möglichst kle<strong>in</strong>en Mengen und nur<br />

an ausreichend abgeschirmten Arbeitsplätzen zu handhaben. Geeignete<br />

Schutzvorkehrungen technischer, organisatorischer und personenbezogener Art s<strong>in</strong>d zu<br />

treffen. Überhitzung, Flammennähe, Funkenbildung, Schlag, Reibung und gefährlicher<br />

E<strong>in</strong>schluss (Verdämmung) s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Vorräte an explosionsgefährlichen Stoffen<br />

und Gemischen s<strong>in</strong>d so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. Sie s<strong>in</strong>d gegen Flammen- und<br />

Hitzee<strong>in</strong>wirkung gesichert, unter Verschluss und von den Arbeitsplätzen entfernt,<br />

möglichst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em besonderen Raum, aufzubewahren. E<strong>in</strong>e Zusammenlagerung mit<br />

brennbaren Gefahrstoffen oder Druckgasen, auch <strong>in</strong> Sicherheitsschränken, ist verboten.<br />

Explosionsgefährliche Stoffe s<strong>in</strong>d unter anderem zahlreiche organische Nitroso- und<br />

Nitroverb<strong>in</strong>dungen, Salpetersäureester, Diazoverb<strong>in</strong>dungen, Radikale,<br />

Stickstoffwasserstoffsäure, ihre Salze und Ester, Salze der Knallsäure, des Acetylens und<br />

se<strong>in</strong>er Derivate, Schwermetallperchlorate, Chlorstickstoff, organische Peroxide und Persäuren<br />

sowie Chalkogen-Stickstoff-Verb<strong>in</strong>dungen. Diese Stoffe können unter das Sprengstoffrecht<br />

fallen.<br />

Mischungen oxidierender Verb<strong>in</strong>dungen, beispielsweise Nitrate, Chromate, Chlorate,<br />

Perchlorate, rauchende Salpetersäure, konzentrierte Perchlorsäure und<br />

Wasserstoffperoxidlösungen (<strong>in</strong>sbesondere bei Konzentrationen oberhalb von 30 %) mit<br />

brennbaren oder reduzierenden Stoffen, können die Eigenschaften von explosionsgefährlichen<br />

Stoffen haben. Beispielsweise reagiert rauchende Salpetersäure explosionsartig mit Aceton,<br />

Ethern, Alkoholen und Terpent<strong>in</strong>öl.<br />

Metallpulver, die durch die Reduktion Wasserstoff enthalten, Wasserstoffperoxid mit Gehalten<br />

oberhalb von 30% mit Gehalten an Schwermetallionen, Halogenkohlenwasserstoffe im Kontakt<br />

mit Alkalimetallen können ebenfalls zu Explosionsgefahren führen.<br />

Als geeignete technische Schutzvorkehrungen haben sich bewährt: <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> Abzügen bei<br />

geschlossenem Frontschieber oder an entsprechend abgeschirmten Arbeitsplätzen; zusätzliche<br />

Abschirmungen mit Schutzscheiben und -wänden können die Auswirkungen von Explosionen<br />

(Deflagrationen oder Detonationen) begrenzen.<br />

Durch organisatorische Maßnahmen ist die Zahl der Personen im gefährdeten Bereich auf das<br />

unbed<strong>in</strong>gt erforderliche Maß zu beschränken. E<strong>in</strong>e weitere Maßnahme ist die M<strong>in</strong>imierung der<br />

Stoffmengen, wobei zu beachten ist, dass von manchen Stoffen (zum Beispiel Stickstofftriiodid,<br />

Fulm<strong>in</strong>ate, Schwermetallazide oder Se4N4,) auch kle<strong>in</strong>ste Mengen (mg-Bereich) e<strong>in</strong>e erhebliche<br />

Gefährdung bedeuten können.<br />

Als persönliche Schutzausrüstungen haben sich Gesichtsschutzschirme bewährt, die auch den<br />

empf<strong>in</strong>dlichen Hals- und Brustbereich schützen, ferner dicke Lederschürzen sowie dicke, lange<br />

Lederhandschuhe.<br />

Stäube brennbarer, aber nicht explosiver Feststoffe können ebenfalls zu Explosionsgefahren<br />

führen.<br />

Siehe Unfallverhütungsvorschrift „Explosivstoffe – Allgeme<strong>in</strong>e Vorschrift“ (BGV B5) und<br />

Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (BGV B4) sowie die Erste Verordnung<br />

zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV).<br />

5.1.3.2 Ammoniakalische Silbersalzlösungen<br />

Ammoniakalische silbersalzhaltige Lösungen müssen nach ihrer Herstellung sofort<br />

weiterverarbeitet werden.<br />

Beim <strong>Arbeiten</strong> mit ammoniakalischen silbersalzhaltigen Lösungen ist zu beachten, dass sich<br />

nach e<strong>in</strong>iger Zeit e<strong>in</strong> schwarzer, silberhaltiger Niederschlag (Bertholletsches oder Schwarzes

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