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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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4.20 Ergonomie<br />

4.20.1 Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen<br />

45<br />

Bei der Planung oder Beschaffung ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen,<br />

Arbeitsabläufen oder Geräten zu berücksichtigen.<br />

Die Arbeitshöhen von Labortischen richten sich nach der Art der Tätigkeit (sitzend oder<br />

stehend) und betragen zwischen 720 mm (sitzende Tätigkeit) und 900 mm (stehende Tätigkeit).<br />

Höhenverstellbare Tische bieten e<strong>in</strong>e verbesserte Ergonomie bei der Anpassung an<br />

verschiedene Körpergrößen.<br />

Monotone Tätigkeiten s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit zu vermeiden. Monotone Tätigkeiten können<br />

Konzentrationsschwächen und Ermüdungsersche<strong>in</strong>ungen verursachen, die zu Gefährdungen<br />

bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen führen.<br />

Bei lang anhaltenden Tätigkeiten im Sitzen haben sich ergonomisch geformte Stühle, unter<br />

Umständen mit Fußstützen, bewährt. Für längere stehende Tätigkeiten s<strong>in</strong>d Stehhilfen zu<br />

empfehlen. E<strong>in</strong>seitig belastende lang andauernde Tätigkeiten, wie das Pipettieren mit<br />

mechanischen Pipetten, können zu Gesundheitsschäden wie Sehnenscheidenentzündungen<br />

führen. Bei Pipetten verh<strong>in</strong>dert e<strong>in</strong>e möglichst den Bewegungsmustern der F<strong>in</strong>ger angepasste<br />

und leichtgängige Betätigung, dass bei häufiger Benutzung Beschwerden auftreten. Für häufige<br />

Pipettiervorgänge können auch motorgetriebene Pipetten e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Siehe DIN EN 14056 „Labore<strong>in</strong>richtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage“<br />

und DIN EN 13150 „Arbeitstische für <strong>Laboratorien</strong> – Maße, Sicherheitsanforderungen<br />

und Prüfverfahren“. Siehe auch „Kle<strong>in</strong>e ergonomische Datensammlung“ der<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmediz<strong>in</strong> und BG-Information „Bildschirm-<br />

und Büroarbeitsplätze“ (BGI 650).<br />

4.20.2 Beleuchtung<br />

Die Beleuchtung von Laborarbeitsplätzen muss so bemessen se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> sicheres<br />

<strong>Arbeiten</strong> und e<strong>in</strong> rechtzeitiges Erkennen von Gefahren jederzeit möglich ist. Als<br />

M<strong>in</strong>destbeleuchtungsstärke im Labor s<strong>in</strong>d 300 lx, für die Arbeitplätze 500 lx vorzusehen.<br />

In jedem Fall ist auf e<strong>in</strong>e gleichmäßige, schlagschattenfreie Beleuchtung zu achten. S<strong>in</strong>d<br />

Bildschirmarbeiten auszuführen, so muss die Beleuchtung den Anforderungen der<br />

Bildschirmarbeitverordnung, <strong>in</strong>sbesondere bezüglich Blend- und Reflexfreiheit, genügen.<br />

Es empfiehlt sich, Arbeitstische je nach Art der <strong>Arbeiten</strong> mit mehr als 500 lx zu beleuchten.<br />

Abhängig von der Größe und der Gefährdung kann <strong>in</strong> <strong>Laboratorien</strong> e<strong>in</strong>e Fluchtwegoder auch<br />

e<strong>in</strong>e Sicherheitsbeleuchtung erforderlich se<strong>in</strong>.<br />

Siehe Arbeitsstättenrichtl<strong>in</strong>ie 7/3 und 7/4.<br />

Siehe DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten:<br />

Arbeitsstätten <strong>in</strong> Innenräumen“.<br />

4.20.3 Raumklima<br />

In <strong>Laboratorien</strong> müssen größere Wärmeströme von Geräten möglichst an der<br />

Freisetzungsstelle erfasst und abgeführt werden, wenn diese zu e<strong>in</strong>er Gefährdung durch<br />

die Erhöhung der Raumtemperatur führen können. Es ist darauf zu achten, dass die<br />

Zuluft zugfrei zugeführt wird.<br />

E<strong>in</strong>e Gefährdung kann durch die steigenden Dampfdrücke und damit e<strong>in</strong>e ansteigende<br />

Freisetzung von Gefahrstoffen verursacht werden.<br />

Bewährt haben sich Luftauslassöffnungen mit großer Oberfläche oder Diffusoren.

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