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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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erforderlichen Personen haben den Gefahrenbereich zu verlassen und sich auf dem<br />

Sammelplatz e<strong>in</strong>zuf<strong>in</strong>den.<br />

Die Anwesenheit der Personen aus dem Brandbereich ist auf dem Sammelplatz auf<br />

Vollständigkeit zu überprüfen. Das Verhalten im Brandfall ist zu üben. Für die Kontrolle der<br />

Räumung s<strong>in</strong>d Regeln aufzustellen.<br />

4.8.4 Brandbekämpfung<br />

34<br />

Kleiderbrände s<strong>in</strong>d mit Feuerlöschern oder Notduschen zu löschen. Im Brandfall ist der zuerst<br />

erreichbare Feuerlöscher zu benutzen. Feuerlöschdecken alle<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d zur<br />

Personenbrandbekämpfung nicht geeignet. Die unverzügliche Brandbekämpfung als wichtigste<br />

lebensrettende Maßnahme ist allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> jedem Fall vorrangig. Bewährt haben sich<br />

beispielsweise Schaum-, Pulver- und Kohlendioxidlöscher. Eventuelle Bedenken wegen<br />

Kälteverbrennungen oder Ersticken<br />

der gelöschten Person dürfen dem nicht entgegenstehen, ebenso die Angst e<strong>in</strong>er möglichen<br />

Selbstgefährdung. Bei allen Löschmaßnahmen ist zu beachten, dass <strong>in</strong> Brand geratene<br />

Personen zu panikartigen Reaktionen neigen. Der Umgang mit Feuerlösche<strong>in</strong>richtungen zur<br />

Bekämpfung von Entstehungsbränden ist durch Unterweisung und Übung vertraut zu machen<br />

und regelmäßig zu wiederholen. Siehe auch § 22 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der<br />

Prävention“ (BGV-A1).<br />

4.8.5 Druckgasflaschen im Brandfall<br />

Brände von verflüssigten und verdichteten Gasen, die aus Druckgasflaschen austreten,<br />

werden grundsätzlich durch Schließen der Flaschenventile (Unterbrechen der Gaszufuhr)<br />

gelöscht. Ist diese Sofortmaßnahme nicht gefahrlos durchführbar (beispielsweise bei<br />

Bränden im Bereich der Flaschenventile), wird die Brandbekämpfung mit Pulver- oder<br />

Kohlendioxidfeuerlöschern zu dem Zweck durchgeführt, die Flaschenventile unmittelbar<br />

nach dem Ablöschen zu schließen.<br />

Durch Brande<strong>in</strong>wirkung erwärmte Flaschen können aus geschützter Stellung mit Wasser<br />

gekühlt werden. Bei sehr warmen Flaschen (durch verdampfendes Wasser erkennbar!) ist die<br />

Umgebung wegen möglicher Explosionsgefahr unverzüglich zu räumen. Druckgasflaschen, die<br />

Brande<strong>in</strong>wirkungen ausgesetzt waren, s<strong>in</strong>d außer Betrieb zu nehmen, entsprechend zu<br />

kennzeichnen und dem Füllbetrieb zuzustellen.<br />

4.9 Aufbewahren und Bereithalten von Gefahrstoffen<br />

4.9.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben<br />

Gefahrstoffe s<strong>in</strong>d so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche<br />

Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Gefahrstoffe dürfen nur <strong>in</strong> Behältern<br />

aufbewahrt werden, die aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden<br />

Beanspruchungen standhalten und entsprechend<br />

ihrem Inhalt gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Gefahrstoffe s<strong>in</strong>d so aufzubewahren, dass bei<br />

Beschädigung der Behältnisse ke<strong>in</strong>e gefährlichen Reaktionen möglich s<strong>in</strong>d. In<br />

<strong>Laboratorien</strong> s<strong>in</strong>d Standflaschen, <strong>in</strong> denen Gefahrstoffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für den Handgebrauch<br />

erforderlichen Menge enthalten s<strong>in</strong>d, m<strong>in</strong>destens mit der Bezeichnung des Stoffes, der<br />

Zubereitung und den Bestandteilen der Zubereitung sowie den Gefahrensymbolen mit<br />

den dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen zu kennzeichnen, ferner den zu<br />

beachtenden Sicherheitsmaßnahmen.<br />

S<strong>in</strong>d die Risikoh<strong>in</strong>weise und zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen bei der Tätigkeit<br />

unmittelbar aus der entsprechenden Betriebsanweisung und dem Sicherheitsdatenblatt<br />

entnehmbar, so ist die Kennzeichnung mit dem Namen des Stoffes oder der Zubereitung<br />

mit dem Gefahrensymbol mit der dazugehörigen Gefahrenbezeichnung ausreichend.

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