22.10.2012 Aufrufe

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

die Druckgasflaschen selbsttätig mit Wasser berieseln (beispielsweise nach DIN 14494<br />

„Sprühwasser- Löschanlagen, ortsfest, mit offenen Düsen“) oder durch Aufstellen der<br />

Druckgasflaschen h<strong>in</strong>ter Feuer hemmender Abtrennung.<br />

5.2.11.2 Warnzeichen<br />

65<br />

<strong>Laboratorien</strong>, <strong>in</strong> denen Druckgasflaschen aufgestellt s<strong>in</strong>d, müssen mit dem Warnzeichen<br />

W019 „Warnung vor Gasflaschen“ gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />

Die Ausführung der Kennzeichnung von <strong>Laboratorien</strong>, <strong>in</strong> denen Druckgasflaschen<br />

aufgestellt s<strong>in</strong>d, ist <strong>in</strong> DIN <strong>120</strong>01-1 „Sicherheitszeichen im Labor; Warnung vor<br />

Gasflaschen“ beschrieben.<br />

5.2.11.3 Sicherung gegen äußere E<strong>in</strong>wirkungen<br />

Druckgasflaschen s<strong>in</strong>d gegen mechanische E<strong>in</strong>wirkungen, <strong>in</strong>sbesondere gegen<br />

Umstürzen, zu schützen. Beim Verdampfen von verflüssigten Gasen durch äußere<br />

Erwärmung muss e<strong>in</strong>e örtliche Überhitzung vermieden werden. Die Temperatur der<br />

Druckgasflasche darf 50 °C nicht überschreiten. Elektrische Temperiere<strong>in</strong>richtungen (z.<br />

B. Heizbandagen) dürfen auch im Fehlerfall e<strong>in</strong>e Temperatur von 50 °C nicht<br />

überschreiten. Gase, die zu gefährlichen Reaktionen <strong>in</strong> der Flasche neigen, dürfen nicht<br />

erwärmt werden.<br />

Druckgasflaschen können gegen Umstürzen beispielsweise durch Ketten, Rohrschellen oder<br />

E<strong>in</strong>stellvorrichtungen gesichert werden.<br />

Hierzu siehe auch Technische Regeln Druckgase TRG 280 „Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen<br />

an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern“.<br />

Zur Erleichterung des Verdampfens verflüssigter Gase kann e<strong>in</strong>e vorsichtige äußere<br />

Erwärmung beispielsweise durch feuchte, heiße Tücher, temperaturgeregelte Wasserbäder<br />

oder durch Berieselung mit warmem Wasser erfolgen. Gase, die zu gefährlichen Reaktionen<br />

neigen, s<strong>in</strong>d beispielsweise Blausäure und 1,3-Butadien.<br />

5.2.11.4 Schutz vor toxischen Gasen<br />

Druckgasflaschen mit giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden<br />

oder reproduktionstoxischen Gasen müssen im Labor für die Durchführung der<br />

Tätigkeiten <strong>in</strong> Abzügen oder belüfteten Flaschenschränken aufgestellt werden.<br />

Druckgasflaschen s<strong>in</strong>d auf der Flaschenschulter mit e<strong>in</strong>em Etikett mit den Angaben gemäß der<br />

Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet, die Flaschenfarbe gibt zudem e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die<br />

Gasart.<br />

5.2.11.5 Kennzeichnung von Druckgasflaschen<br />

Druckgasflaschen müssen die europäische harmonisierte Farbkennzeichnung nach DIN<br />

EN 1089-3:2004 tragen sowie e<strong>in</strong>e Kennzeichnung auf der Flaschenschulter. Dies gilt<br />

nicht für Flüssiggasflaschen und Feuerlöscher.<br />

Es ist zu beachten, dass diese Farbkennzeichnung neu beschaffter Druckgasflaschen bis zum<br />

1. Juli 2006 auf DIN EN 1089-3 „Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen- Kennzeichnung<br />

(ausgenommen Flüssiggas LPG) – Teil 3: Farbcodierung“ umgestellt ist. Danach s<strong>in</strong>d neu<br />

beschaffte Druckgasflaschen nur noch mit dem neuen Farbcode gekennzeichnet. Derzeit<br />

werden Druckgasflaschen mit neuer Farbkennzeichnung zusätzlich mit e<strong>in</strong>em „N“ auf der<br />

Flaschenschulter gekennzeichnet. Die Verpflichtung, diese Zusatzkennzeichnung anzubr<strong>in</strong>gen,<br />

endet ebenfalls mit der Übergangsfrist 1. Juli 2006, so dass davon auszugehen ist, dass ab<br />

diesem Zeitpunkt das „N“ entfällt und damit farblich nicht unterscheidbare Flaschen<br />

unterschiedlichen Inhalts <strong>in</strong> Gebrauch se<strong>in</strong> können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!