22.10.2012 Aufrufe

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

56<br />

Für Vorratskartuschen von Kartuschenbrennern müssen Aufbewahrungsmöglichkeiten<br />

vorhanden se<strong>in</strong>, so dass es im Brandfall nicht zu e<strong>in</strong>er erhöhten Gefährdung kommen<br />

kann.<br />

Bunsenbrenner und davon abgeleitete Bauformen von Gasbrennern (beispielsweise Teclu-,<br />

Méker, He<strong>in</strong>tz- oder Frankebrenner) dürfen nicht über Hähne oder Ventile vollständig<br />

absperrbar se<strong>in</strong>, da ke<strong>in</strong> Gas unter Druck <strong>in</strong> dem Gasschlauch zwischen Absperrventil und<br />

Laborbrenner nach Abstellen des Brenners verbleiben soll.<br />

Siehe DIN 30665-1 „Gasverbrauchse<strong>in</strong>richtungen; Gasbrenner für <strong>Laboratorien</strong><br />

(Laborbrenner); Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“.<br />

DVGW-geprüfte Schläuche bieten e<strong>in</strong>e für Laboranforderungen ausreichende Beständigkeit<br />

und Belastbarkeit sowie Dichtheit. Ihre Durchmesser s<strong>in</strong>d auf die genormten Schlauchtüllen an<br />

den Gasbrennern so abgestimmt, dass ausreichende Dichtheit auch ohne weitere Hilfsmittel<br />

erzielt wird. Auf gesicherte Standfestigkeit des Brenners ist zu achten. Nicht DVGW-geprüfte<br />

Schläuche, beispielsweise Kühlwasserschläuche, s<strong>in</strong>d für den Anschluss von Gasbrennern<br />

ungeeignet.<br />

Siehe auch §§ 10 und 11 der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“<br />

(BGV D34) und BG-Information „Schlauchleitungen; Sicherer E<strong>in</strong>satz“ (BGI 572).<br />

Siehe DIN 30664-1 „Schläuche für Gasbrenner für <strong>Laboratorien</strong>, ohne Ummantelung<br />

und Armierung – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen“ sowie DIN<br />

30665-1 „Gasverbrauchse<strong>in</strong>richtungen; Gasbrenner für <strong>Laboratorien</strong> (Laborbrenner),<br />

Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“.<br />

Bei Kartuschenbrennern muss der Brenner vollständig absperrbar se<strong>in</strong>. Die Menge der am<br />

Arbeitsplatz bereitgehaltenen Kartuschen ist möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten, e<strong>in</strong>e Reservekartusche<br />

ist <strong>in</strong> der Regel ausreichend. Vorteilhaft werden die Kartuschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten Lagerraum<br />

aufbewahrt. Empfohlen werden Ventilkartuschen. Bewährt haben sich Sicherheitsbrenner mit<br />

Zündsicherung und automatischer Gasabschaltung. Brenner mit Sensorschaltung sollten gegen<br />

unbeabsichtigtes E<strong>in</strong>schalten gesichert se<strong>in</strong>.<br />

5.2.6 Betrieb von Apparaturen<br />

5.2.6.1 Explosionsgefahren<br />

Besteht beim Betrieb von Glasapparaturen die Gefahr e<strong>in</strong>er Stoff- oder Wärmeexplosion<br />

oder e<strong>in</strong>es Zerknalls <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es unbeabsichtigten Druckanstieges, müssen<br />

Maßnahmen gegen Splitterflug, Spritzer und den Stoffaustritt getroffen werden.<br />

Apparaturen für Verfahren, bei denen e<strong>in</strong> Stromausfall erhöhte Gefährdungen mit sich<br />

br<strong>in</strong>gen kann, s<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>en eigenen Stromkreis anzuschließen.<br />

E<strong>in</strong> unbeabsichtigter Druckanstieg kann beispielsweise durch Verstopfen von Gase<strong>in</strong>leitrohren<br />

oder auch Abgasleitungen, bei Gaswäschern und Absorptionsröhrchen e<strong>in</strong>treten. Da e<strong>in</strong>e<br />

Explosion oder e<strong>in</strong> Zerknall meistens mit der Freisetzung von brennbaren oder toxischen<br />

Stoffen verbunden ist, stellt der Betrieb im Abzug <strong>in</strong> der Regel die geeignete Maßnahme dar.<br />

Siehe auch Abschnitte 4.11, 5.1.6, 5.2.12 und 5.2.13.<br />

5.2.6.2 Erhöhte Gefahren bei Stromausfall<br />

Ist bei Ausfall der Spannung die Gefährdung nicht beherrschbar, s<strong>in</strong>d entsprechend der<br />

Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der<br />

sicherheitsrelevanten Funktionen notwendig.<br />

Als Verfahren, bei denen e<strong>in</strong> Stromausfall erhöhte Gefährdungen mit sich br<strong>in</strong>gen kann, gelten<br />

beispielsweise viele metallorganische Reaktionen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!