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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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Dies betrifft nicht nur die Freisetzung von gefährlichen Stoffen, sondern auch von anderen<br />

Stoffen und Zubereitungen, die ebenfalls zu e<strong>in</strong>er Gesundheitsgefährdung führen können, wie<br />

beispielsweise erstickend wirkende Gase, heiße oder tiefkalte Flüssigkeiten.<br />

Die Beseitigung des gefährlichen Zustandes darf nur unter Selbstschutz und mit geeigneten<br />

Schutzmaßnahmen erfolgen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Kontam<strong>in</strong>ationen. Die<br />

erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist gut erreichbar an e<strong>in</strong>em Ort aufzubewahren, wo<br />

diese jederzeit ohne Gefährdung zugänglich ist, zum Beispiel auf dem Flur vor dem Labor.<br />

Für die Beseitigung von freigewordenen Flüssigkeits- und Feststoffmengen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> den<br />

Betriebsanweisungen festgelegten Schutzmaßnahmen unter der Rubrik „Verhalten im<br />

Gefahrfall“ zu beachten. Im Allgeme<strong>in</strong>en empfiehlt es sich, für die Aufnahme von Flüssigkeiten<br />

Chemikalienb<strong>in</strong>der bereitzuhalten. Hierbei ist zu beachten, dass für oxidierende Stoffe (zum<br />

Beispiel Salpetersäure, Brom) spezielle Chemikalienb<strong>in</strong>der bereitgehalten werden, die nicht mit<br />

diesen Stoffen reagieren können (Abbildung 3). Für bestimmte Stoffe, wie Quecksilber, gibt es<br />

im Handel sehr wirksame<br />

B<strong>in</strong>demittel. Durchgehende Reaktionen kündigen sich – allerd<strong>in</strong>gs bei Weitem nicht immer –<br />

durch sich plötzlich verstärkende Gasentwicklung oder Erhitzung (gegebenenfalls Aufsieden),<br />

gelegentlich auch durch andere Farbnuancen oder Niederschläge an. E<strong>in</strong> Abschalten der<br />

Stromversorgung sollte von sicherer Stelle aus erfolgen, beispielsweise an e<strong>in</strong>em entfernt<br />

gelegenen Leitungsschutz- oder FI-Schutzschalter (RCD, residual current device [15]). Dabei<br />

sollten die e<strong>in</strong>zelnen Teile der Apparatur an die Stromversorgung so angeschlossen se<strong>in</strong>, dass<br />

für die Kontrolle der Reaktion wichtige Teile wie die Kühlung oder der Rührer nicht mit<br />

abgeschaltet werden müssen.Auch ist es vorteilhaft, wenn <strong>in</strong> solchen Fällen Gase <strong>in</strong> sicherem<br />

Abstand abgesperrt werden können.<br />

Siehe auch Abschnitt 4.3.1.7.<br />

4.12 Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen<br />

4.12.1 Explosionsschutzmaßnahmen<br />

Ist die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische bei Tätigkeiten mit brennbaren<br />

Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben nicht durch primäre Schutzmaßnahmen vermeidbar,<br />

s<strong>in</strong>d Maßnahmen durchzuführen, welche e<strong>in</strong>e Entzündung verh<strong>in</strong>dern. Ist dies ebenfalls<br />

nicht möglich, so s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf e<strong>in</strong> unschädliches Maß zu beschränken. Zur<br />

Verh<strong>in</strong>derung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (oder Gemische) gehört<br />

beispielsweise der Ersatz von brennbaren durch nicht brennbare Lösemittel oder die<br />

Verwendung von Lösemitteln mit e<strong>in</strong>em Flammpunkt <strong>in</strong> ausreichendem Abstand über<br />

den Verarbeitungs- und Oberflächentemperaturen.<br />

Zu den Maßnahmen, welche e<strong>in</strong>e Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (Gemische) <strong>in</strong><br />

gefahrdrohender Menge verh<strong>in</strong>dern, gehören beispielsweise das Absaugen brennbarer Gase,<br />

Dämpfe oder Stäube an der Entstehungs- oder Austrittstelle oder das <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> Abzügen nach<br />

DIN EN 14175 „Abzüge“; siehe Abschnitt E 1 der „Explosionsschutz- Regeln (EX-RL)“ (<strong>BGR</strong><br />

104).<br />

Maßnahmen, welche e<strong>in</strong>e Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre (Gemische) verh<strong>in</strong>dern,<br />

s<strong>in</strong>d beispielsweise das Vermeiden offener Flammen, der E<strong>in</strong>satz explosionsgeschützter<br />

elektrischer Betriebsmittel oder das Vermeiden elektrostatischer Aufladung; siehe Abschnitt E 2<br />

der „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ (<strong>BGR</strong> 104).<br />

Vor Aufnahme der <strong>Arbeiten</strong> ist e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung nach Anhang III Nr. 1 der<br />

Gefahrstoffverordnung durchzuführen. In der Regel wird diese ergeben, dass die Ausweisung<br />

von Ex-Zonen im Labor nicht erforderlich ist und damit auf die Anfertigung e<strong>in</strong>es separaten<br />

Explosionsschutzdokumentes verzichtet werden kann. Bei Versuchen im Abzug bei oder<br />

unterhalb des Normaldrucks mit brennbaren Flüssigkeiten bei Temperaturen oberhalb des<br />

Flammpunktes mit laborüblichen „kle<strong>in</strong>en Mengen“ ist <strong>in</strong> der Regel davon auszugehen, dass bei<br />

vollem Abluftstrom sich e<strong>in</strong>e ausreichende Verdünnung im Abzugs<strong>in</strong>neren e<strong>in</strong>stellt und ke<strong>in</strong>e

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