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BGR 120 Laboratorien Sicheres Arbeiten in Laboratorien

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Für Kanülen und Spritzen gibt es spezielle Nadel-Abwurfbehälter. Nadeln sollen wegen der<br />

Gefahr von Stichverletzungen nicht mit der Hand abgezogen oder ohne geeignete<br />

Hilfsvorrichtungen <strong>in</strong> ihre Schutzhülle zurückgesteckt werden.<br />

4.16.1.3 Abfallsammelbehälter<br />

43<br />

Sammelbehälter für Gefahrstoffabfälle s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Labors so aufzubewahren,<br />

dass sie die übliche Laborarbeit nicht bee<strong>in</strong>trächtigen oder zu e<strong>in</strong>er Gefährdung führen.<br />

Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen muss beim E<strong>in</strong>füllen hochentzündlicher,<br />

leichtentzündlicher oder entzündlicher flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trichter sowie der<br />

Sammelbehälter an e<strong>in</strong>en Potentialausgleich angeschlossen se<strong>in</strong>. Dies gilt <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht für Behälter mit e<strong>in</strong>em Nennvolumen bis zu 5 l.<br />

Bei der Bereithaltung und der Befüllung dieser Sammelbehälter ist sicherzustellen, dass<br />

ke<strong>in</strong>e gefährlichen Gase oder Dämpfe <strong>in</strong> gefährlicher Konzentration oder Menge <strong>in</strong> die<br />

Laborluft gelangen können. Die Behälter s<strong>in</strong>d gemäß § 8 GefStoffV zu kennzeichnen.<br />

Bewährt hat sich die Aufbewahrung <strong>in</strong> Stauräumen für Abfälle, <strong>in</strong> Sicherheitsschränken oder<br />

außerhalb des Labors <strong>in</strong> geeigneten Lagerräumen.<br />

Um e<strong>in</strong> sicheres Befüllen zu ermöglichen, sollte der Trichter beim Befüllen mit flüssigen<br />

Gefahrstoffabfällen fest mit dem Sammelbehälter verbunden se<strong>in</strong>. Dabei ist auf ausreichende<br />

Belüftung sowie auf Vermeidung elektrostatischer Aufladungen zu achten. Bei bestimmten<br />

Randbed<strong>in</strong>gungen, wie beispielsweise bei sehr trockener Luft, können Geb<strong>in</strong>de auch unterhalb<br />

von 5 l Nennvolumen unzulässig hoch elektrostatisch aufgeladen werden. PE-Leergeb<strong>in</strong>de für<br />

Re<strong>in</strong>igungslösungen (zum Beispiel von Handwaschlotionen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nicht für die<br />

Entsorgung von Abfalllösemitteln geeignet. Abzüge s<strong>in</strong>d als Abfalllager nicht geeignet.<br />

Abfallbehälter s<strong>in</strong>d nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 201 „E<strong>in</strong>stufung und<br />

Kennzeichnung zur Beseitigung von Abfällen beim Umgang“ zu kennzeichnen. Die<br />

Kennzeichnung soll beständig und fest anhaftend se<strong>in</strong>.<br />

Abfallbehälter für den außerbetrieblichen Transport müssen den Vorschriften über den<br />

Transport von Gefahrgut entsprechen. Die Entsorgungswege sollen mit dem Entsorger<br />

abgestimmt werden, da die Entsorgungskonzepte unterschiedlich se<strong>in</strong> können.<br />

4.16.2 Beseitigung von Abfällen<br />

Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch Dritte entsorgt werden<br />

können, s<strong>in</strong>d im Laboratorium gefahrlos zu vernichten oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e transportfähige Form<br />

umzuwandeln. Dafür s<strong>in</strong>d spezielle Betriebsanweisungen zu erstellen.<br />

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist <strong>in</strong> solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das<br />

Aufbewahren, der Transport und das Vernichten dieser Stoffe nicht zu e<strong>in</strong>er Gefährdung<br />

führen können. Die Arbeitsplätze s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich auf gefährliche Abfälle<br />

h<strong>in</strong> zu prüfen und diese zur Vermeidung der Bildung von Altlasten zu entsorgen.<br />

Siehe [16], [17] und [18].<br />

Siehe auch Abschnitt 4.9.3.<br />

Siehe BGI 850-1, Abschnitt 3.6.1.12, 3.7.1.7<br />

4.17 Re<strong>in</strong>igung<br />

Mit Spülarbeiten betraute Personen dürfen ke<strong>in</strong>en Gefahren durch Rückstände<br />

ausgesetzt se<strong>in</strong>, <strong>in</strong>sbesondere müssen Behältnisse und Geräte vom Benutzer<br />

vorgere<strong>in</strong>igt am Spülplatz abgestellt werden.<br />

Stark reagierende Re<strong>in</strong>igungsmittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn andere<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel sich als ungeeignet erwiesen haben. Vor ihrer Verwendung ist<br />

sicherzustellen, dass der Rest<strong>in</strong>halt der Gefäße mit dem Re<strong>in</strong>igungsmittel nicht zu

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