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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1869-1873 Geme<strong>in</strong>dekrankenversicherungsvere<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Süddeutschland<br />

1871-1918 Kaiserzeit<br />

1871 Gründung des Deutschen Reichs am 18.01.1871<br />

Reichshaftpflichtgesetz<br />

(beschränkte Fürsorgepflicht des Unternehmers bei Arbeitsunfällen)<br />

1873 Vere<strong>in</strong>heitlichung des deutschen Geld- und Währungssystems<br />

1875 Preußische Bank als Zentralbank<br />

1876 Hilfskassengesetz (Vorläufer der Ersatzkassen <strong>in</strong> der KV)<br />

1881 „Kaiserliche Botschaft“ vom 17.11.1881<br />

(kündigt „Arbeiterversicherung“ an, die im Nachfolgenden Stück für<br />

Stück vollzogen wird)<br />

1882 Gründung des allgeme<strong>in</strong>en Deutschen Knappschaftsverbandes <strong>in</strong><br />

Berl<strong>in</strong><br />

1883 E<strong>in</strong>führung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesetz<br />

betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (KVG) vom<br />

15.06.1883<br />

1884 E<strong>in</strong>führung der gesetzlichen Unfallversicherung durch Unfallversicherungsgesetz<br />

(UVG)vom 06.07.1884<br />

Schaffung des Reichsversicherungsamtes (RVA) als oberste<br />

Rechtsprechungs- und Aufsichts<strong>in</strong>stanz (Verwaltungs- und Rechtsprechungsfunktion)<br />

1889/91 E<strong>in</strong>führung der gesetzlichen Invaliditäts- und Altersversicherung<br />

durch das Gesetz betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung<br />

(IuAVG) vom 22.06.1889 (In-Kraft-Treten 01.01.1891)<br />

– Selbstverwaltungen (Vorstand und Ausschuss) e<strong>in</strong>geführt; erhalten<br />

<strong>in</strong>sb. Ermächtigung zur Durchführung von Heilverfahren<br />

(damals <strong>in</strong>sb. Kampf gegen TBC); Geburtsstunde des Grundsatzes<br />

„Reha vor Rente“<br />

– Errichtung von Versicherungsanstalten<br />

– Versicherungspflicht ab dem 16. LJ. für alle Arbeiter (also auch<br />

Land-, Forst- und Hauswirtschaft und nicht nur Industrie), Gehilfen,<br />

Gesellen, Lehrl<strong>in</strong>gen oder Dienstboten ohne Jahresarbeitsverdienstgrenze<br />

(JAV) sowie bestimmte „Angestellte“, wenn diese<br />

wie z.B. Betriebsbeamte (= früher: <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em privaten Betrieb<br />

<strong>in</strong> der Verwaltung Tätige) und Handlungsgehilfen e<strong>in</strong>e JAV von<br />

2000 M jährlich nicht überschritten; außerdem Besatzungen der<br />

See- und B<strong>in</strong>nenschifffahrt; Selbstversicherung für „kle<strong>in</strong>e“ Betriebsunternehmer<br />

und Hausgewerbetreibende (vor Vollendung<br />

des 40. LJ.); Weiterversicherung e<strong>in</strong>geschränkt möglich; Vorläufer<br />

beitragsfreier Zeiten: Krankheit, sehr e<strong>in</strong>geschränkt und<br />

Wehrdienst<br />

– e<strong>in</strong>e Regelung zur Versicherungsfreiheit von vorübergehenden<br />

Dienstleistungen (u. a. ger<strong>in</strong>gfügiges Entgelt)<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 269

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