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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 16 Glossar<br />

Berücksichtigungszeiten <br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

(BU-Rente)<br />

Beschäftigte, versicherungspflichtig<br />

Brutto<strong>in</strong>landsprodukt<br />

(BIP)<br />

Bruttolöhne und –gehälter<br />

aller Versicherten angepasst wird. Ihre Höhe wurde jährlich<br />

durch e<strong>in</strong> Rentenanpassungsgesetz festgesetzt.<br />

Persönliche Bemessungsgrundlage: Bis 1992 wurde das Verhältnis<br />

ermittelt, <strong>in</strong> dem das beitragspflichtige Entgelt des<br />

Versicherten durchschnittlich während se<strong>in</strong>er Versicherungszeiten<br />

jährlich zum jeweiligen durchschnittlichen Entgelt aller<br />

Versicherten gestanden hat, wobei freiwillige Beiträge und<br />

andere Zeiten gesondert berücksichtigt wurden und den Wert<br />

entsprechend bee<strong>in</strong>flusst haben.<br />

Berücksichtigungszeiten bei der Rentenberechnung s<strong>in</strong>d Zeiten<br />

der Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des bis zu dessen vollendetem 10.<br />

Lebensjahr sowie<br />

der nicht erwerbsmäßigen Pflege e<strong>in</strong>es Pflegebedürftigen <strong>in</strong><br />

der Zeit vom 01.01.1992 bis 31.03.1995 (E<strong>in</strong>führung der<br />

Pflegeversicherung), soweit die Pflegeperson wegen der<br />

Pflege berechtigt war, Beiträge zu zahlen oder die Umwandlung<br />

von freiwilligen Beiträgen <strong>in</strong> Pflichtbeiträge zu<br />

beantragen.<br />

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen<br />

verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 erfolgte e<strong>in</strong>e<br />

Neuordnung der Renten wegen verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit.<br />

Die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit ist mit der<br />

Neuregelung weggefallen. Bestand jedoch am 31.12.2000<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>e Rente wegen Berufsunfähigkeit, besteht<br />

der jeweilige Anspruch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die<br />

Bewilligung der Leistung maßgebend waren (§ 302b SGB<br />

VI).Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte, der<br />

berufsunfähig ist, <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren vor Beg<strong>in</strong>n der<br />

BU für drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Wartezeit vor der BU erfüllt hat. Anschließend besteht<br />

Anspruch auf Regelaltersrente. Im Rahmen dieser Statistik<br />

werden die Renten wegen Berufsunfähigkeit bei den Renten<br />

wegen teilweiser Erwerbsm<strong>in</strong>derung ausgewiesen.<br />

Versicherungspflichtig Beschäftigte leisten nichtselbstständige<br />

Arbeit <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis.<br />

Das Brutto<strong>in</strong>landsprodukt ist der Ausdruck der im Inland entstandenen<br />

wirtschaftlichen Leistung. Es unterscheidet sich<br />

vom Bruttosozialprodukt (BSP) durch den Saldo der von<br />

Ausländern im Inland bezogenen Erwerbs- und Vermögense<strong>in</strong>kommen<br />

(im BIP enthalten, im BSP nicht) und der von Inländern<br />

im Ausland verdienten E<strong>in</strong>kommen (im BIP nicht enthalten,<br />

aber im BSP).<br />

Neue Begrifflichkeit nach dem ESVG 1995; früher: Bruttolohn-<br />

und –gehaltssumme. Die Bruttolöhne und –gehälter ergeben<br />

sich als Differenz aus den Arbeitnehmerentgelten<br />

und den (tatsächlichen und unterstellten) Arbeitgeberbeiträgen<br />

zur Sozialversicherung.<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 315

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