Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES
Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES
Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16 Glossar Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />
Das Glossar enthält <strong>in</strong> Kurzform Erläuterungen zu Untergliederungen, Personen- und<br />
Fallgruppen. Ausführliche Beschreibungen und rechtliche Grundlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Anhängen<br />
der jährlich ersche<strong>in</strong>enden „Fachstatistiken der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong>“ für<br />
die e<strong>in</strong>zelnen betrachteten Jahre zu f<strong>in</strong>den. Hier ist der Rechtsstand ist aus Vere<strong>in</strong>fachsgründen<br />
auf das letzte Berichtsjahr beschränkt, sofern nichts anderes erwähnt wird.<br />
Durch das Kapitel „Chronik“ <strong>in</strong> diesem Heft werden aber auch schon H<strong>in</strong>weise auf wichtige<br />
Rechtsänderungen gegeben. Auf die Angabe von Werten wird hier meist verzichtet, da<br />
sich diese aus den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Zeitreihen</strong> ergeben.<br />
Aktiv Versicherte Aktiv Versicherte s<strong>in</strong>d alle Versicherten der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong>,<br />
für die Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten,<br />
ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungszeiten oder Anrechnungszeiten<br />
im Versicherungskonto gespeichert s<strong>in</strong>d.<br />
<br />
Aktueller Rentenwert Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der e<strong>in</strong>er monatlichen<br />
Rente aus Beiträgen e<strong>in</strong>es Durchschnittsverdieners für e<strong>in</strong><br />
Jahr entspricht. Er ist der dynamische Teil der Rentenformel.<br />
Mit ihm wird die Rente regelmäßig (Rentenanpassung) an die<br />
wirtschaftliche Entwicklung angepasst (derzeit unterschiedlich<br />
<strong>in</strong> alten und neuen Bundesländern).<br />
Allgeme<strong>in</strong>e <strong>Rentenversicherung</strong><br />
Seit dem 1.1.2005 s<strong>in</strong>d die <strong>Rentenversicherung</strong> der Arbeiter<br />
und die <strong>Rentenversicherung</strong> der Angestellten zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> zusammengefasst. Seit diesem Zeitpunkt<br />
wird <strong>in</strong> der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong> nicht mehr<br />
zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Für die<br />
Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong><br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der allgeme<strong>in</strong>en <strong>Rentenversicherung</strong> die Regionalträger,<br />
die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> Bund und die<br />
Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> Knappschaft-Bahn-See zuständig.<br />
Alter Das Alter wird nach der Geburtsjahresmethode durch Differenzbildung<br />
aus Berichtsjahr (Vorjahr) und Geburtsjahr bestimmt.<br />
Altersrenten Als Regelaltersrente ist die Altersrente mit 65 Jahren vorgesehen.<br />
Bei den anderen Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
wird e<strong>in</strong>e schrittweise Anhebung der Altersgrenzen<br />
vorgenommen. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme (<strong>in</strong><br />
bestimmten Fällen frühestens mit 60 Jahren) kommt es unter<br />
Umständen zu Rentenabschlägen, die aber durch Beitragszahlungen<br />
ausgeglichen werden können.<br />
Es gibt folgende Altersrenten:<br />
Regelaltersrente: Sie erhält, wer das 65. Lebensjahr vollendet<br />
und die allgeme<strong>in</strong>e Wartezeit von fünf Jahren (60<br />
Monate) erfüllt hat (§ 35 SGB VI).<br />
Altersrente für langjährig Versicherte: Sie erhält vorzeitig,<br />
wer das 63. Lebensjahr vollendet, die Berufstätigkeit<br />
aufgegeben oder e<strong>in</strong>geschränkt und die Wartezeit von 35<br />
Jahren (420 Monate) erfüllt hat. Versicherte, die nach<br />
1947 geboren s<strong>in</strong>d, können die Rente frühestens mit 62<br />
Jahren <strong>in</strong> Anspruch nehmen (§§ 36, 236 SGB VI).<br />
Altersrente für schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen: Sie ist vorzeitig<br />
an m<strong>in</strong>destens 60 -jährige schwerbeh<strong>in</strong>derte Men-<br />
310 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010