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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> und zur Förderung e<strong>in</strong>es kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens<br />

(Altersvermögensergänzungsgesetz –<br />

AVmEG) vom 21.03.2001:<br />

– Absenkung des Rentenniveaus durch modifizierte Rentenanpassung<br />

(ab 01.07.2001), zugleich Aussetzung der Inflationsanpassung<br />

für 2001<br />

– Aufwertung der K<strong>in</strong>dererziehung (Höherbewertung bei Teilzeit,<br />

ger<strong>in</strong>gen Entgelten oder Erwerbsunterbrechung)<br />

– Modifizierung der E<strong>in</strong>kommensanrechnung bei den Renten wegen<br />

Todes<br />

– Neue Witwen(r)rente mit K<strong>in</strong>derkomponente<br />

– Begrenzung des Anspruchs auf kle<strong>in</strong>e Witwen(r)rente auf 2 Jahre<br />

sowie Witwen(r)rente regelmäßig erst nach 1 Jahr Ehe<br />

– Rentenrechtliche Schließung von Beschäftigungslücken zu Beg<strong>in</strong>n<br />

der „Erwerbskarriere“; Höchstdauer der berücksichtigungsfähigen<br />

Ausbildungszeiten ist von bisher 3 Jahren auf 8 Jahre<br />

heraufgesetzt worden, wobei bis zu drei Jahren als bewertete,<br />

bis zu fünf Jahren als unbewertete Anrechnungszeit berücksichtigt<br />

werden<br />

– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es neuen „Rentensplitt<strong>in</strong>g“ unter Ehegatten<br />

(„Vorbild“ dafür z. T.: Versorgungsausgleichsregelungen)<br />

Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001:<br />

– Aufbau e<strong>in</strong>er geförderten kapitalgedeckten (freiwilligen) zusätzlichen<br />

Altersvorsorge („Riester-Rente“)<br />

– Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und weitere Änderungen<br />

im Betriebsrentenrecht<br />

– Regelungen für die Anerkennung von F<strong>in</strong>anzdienstleistungsprodukten<br />

zur staatlichen Förderung (AltZertG)<br />

– Verbesserter Auskunftsservice durch die gesetzliche <strong>Rentenversicherung</strong><br />

(Renten<strong>in</strong>formation ab 01.01.2004)<br />

– Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />

über bedarfsorientierte Grundsicherung ohne Rückgriff auf<br />

K<strong>in</strong>der (ab 01.01.2003)<br />

Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) vom 19.06.2001; In-Kraft-<br />

Treten zum 01.07.2001:<br />

– Verbesserung der Transparenz des Rehabilitationssystems durch<br />

Zusammenfassung der Rechtsvorschriften mehrerer Sozialleistungsbereiche<br />

(<strong>Rentenversicherung</strong>, Krankenversicherung, Unfallversicherung,<br />

Arbeitslosenversicherung, Kriegsopferversorgung<br />

und Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfeträger und die Träger<br />

der Jugendhilfe)<br />

– Geme<strong>in</strong>same Servicestellen<br />

– Neue Zuständigkeitsklärungsverfahren der Träger untere<strong>in</strong>ander<br />

– Erweiterte Wunsch- und Wahlrechte der Rehabilitanden<br />

– Leistungen im Ausland möglich<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 295

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