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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1956<br />

09.05.1956 (Die Rechtssprechungskompetenz des Vorgängers RVA<br />

war von den Sozialgerichten übernommen worden)<br />

Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherunksamtes vom<br />

09.05.1956<br />

„Meistersohn-Urteil“ des BSG: ab 01.10.1956: bis dah<strong>in</strong> waren für<br />

die Betriebsübernahme „vorgesehene“ Meisterk<strong>in</strong>der versicherungsfrei<br />

E<strong>in</strong>satz des ersten Computers <strong>in</strong> der öffentlichen Verwaltung bei der<br />

BfA im Februar<br />

1957-1971 Rentenreform „1957“ bis 1971<br />

1957 Neuregelungsgesetze ArVNG, AnVNG, KnVNG vom 23.02.1957 regeln<br />

die <strong>Rentenversicherung</strong> grundlegend neu (Beispiele):<br />

– E<strong>in</strong>führung der dynamischen Rentenformel statt der bisherigen<br />

Errechnung der Rente mit Grundbetrag und Steigerungsbeträgen<br />

aufgrund der entrichteten Beiträge, KnV erhält eigene<br />

Durchschnittsentgelte, Beitragsbemessungsgrenzen, Leistungszuschlag<br />

bei Untertagearbeit, allgeme<strong>in</strong>e Bemessungsgrundlage<br />

(ALBM) zur Errechnung der Rente nach der neuen Formel; weiterh<strong>in</strong><br />

bei der KnV ke<strong>in</strong>e Beitragsparität: ArbG tragen fast 2/3<br />

Drittel der Beiträge; e<strong>in</strong>e Rentenberechnung vor 1957 wird <strong>in</strong><br />

der Praxis als Rentenberechnung nach „altem Recht“ bezeichnet<br />

- Die neue Bestandteile der Rentenformel s<strong>in</strong>d: Anrechnungsfähige<br />

Versicherungsjahre (VJ) , Steigerungssatz je VJ (unterschiedlich<br />

je nach Rentenart), der persönliche Vomhundertsatz (PSBM)<br />

durch Ermittlung von Werte<strong>in</strong>heiten (WE) und die ALBM – Vorläufer<br />

des späteren aktuellen Rentenwertes (aRW) mit dem die<br />

Rentenanpassung „gesteuert“ wird.<br />

- WE werden ermittelt: Für jedes Jahr wird der <strong>in</strong>dividuelle Verdienst<br />

<strong>in</strong>s Verhältnis zum erstmals für jedes Jahr zu ermittelten<br />

Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt. (= Vorläufer der<br />

heutigen Entgeltpunkte)<br />

- Die bei der Wartezeit und VJ unterschiedlich zu berücksichtigenden<br />

Zeiten s<strong>in</strong>d: Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten<br />

und Ausfallzeiten (heute beitragsfreie Zeiten); Ausfallzeiten erhielten<br />

ke<strong>in</strong>e Werte<strong>in</strong>heiten; die ersten 5 Jahre Pflichtbeiträge<br />

vor dem 25. Lebensjahr erhalten e<strong>in</strong>e besondere Behandlung<br />

- E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Halbbelegung für die Anrechnung von Ausfallzeiten:<br />

Die Zeit vom E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Versicherung bis zum E<strong>in</strong>tritt<br />

des Versicherungsfalles muss m<strong>in</strong>destens zur Hälfte, jedoch<br />

nicht unter 60 Monaten, mit Pflichtbeiträgen belegt se<strong>in</strong>. (Für die<br />

Zurechnungszeit ähnliche Regelung.)<br />

- Abschaffung der Bestimmungen über die Anwartschaft: Bis 1957<br />

musste jeder Versicherte jährlich e<strong>in</strong>e bestimmte Anzahl von<br />

Beiträgen zur Erhaltung der Aussicht auf zukünftige Ansprüche<br />

entrichtet haben<br />

– Rentenanpassung nach der Entwicklung der Bruttolöhne (erste<br />

Anpassung für 1959 nach diesem Verfahren)<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 279

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