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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

2007<br />

Die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> Berl<strong>in</strong> und die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Brandenburg schließen sich zusammen zur Deutschen<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> Berl<strong>in</strong>-Brandenburg<br />

Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> Bayern Süd entsteht ab 01.01.2007<br />

durch Zusammenschluss der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> Niederbayern-Oberpfalz<br />

und der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> Oberbayern<br />

Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung und zur Stärkung der F<strong>in</strong>anzierungsgrundlagen der gesetzlichen<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

vom 20.04.2007: Kernpunkt des Gesetzes ist die Anhebung<br />

der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre, beg<strong>in</strong>nend ab dem<br />

Jahr 2012 und endend im Jahr 2029 (langer Übergang wegen Vertrauensschutzregelungen).<br />

Allerd<strong>in</strong>gs soll vorher ab 2010 alle 4 Jahre<br />

e<strong>in</strong> Bericht über Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmern<br />

von der BReg. vorgelegt werden<br />

E<strong>in</strong>zelheiten des Gesetzes zu den Altersgrenze:<br />

– ab dem Jahrgang 1949 für die Altersrente für langjährig Versicherte<br />

vom 65. auf 67. Lebensjahr<br />

– ab dem Jahrgang 1952 für Altersrente für schwerbeh<strong>in</strong>derte<br />

Menschen Heraufsetzung vom 63. auf das 65. Lebensjahr<br />

– (H<strong>in</strong>weis: Wegfall der Altersrente für Frauen sowie der Rente<br />

wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wie bereits<br />

nach RRG’99 beschlossen)<br />

– Neu: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit<br />

45 Pflichtbeitragszeiten<br />

– Die Altersgrenze bei Renten wegen Erwerbsm<strong>in</strong>derung wird<br />

schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d Versicherte mit 35 bzw. ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren<br />

– Die Altersgrenze der großen Witwen-/Witwerrente wird von 45.<br />

auf 47. erhöht<br />

Weitere Regelungen, die nicht die Altersgrenzen betreffen:<br />

– Nachträglich e<strong>in</strong>e Übergangsregelung für die verstärkte Absenkung<br />

der Entgeltpunkte für Zeiten nach dem Fremdrentengesetz<br />

(FRG) auf 60 % für die rentennahen Jahrgänge, die vor dem<br />

01.01.1991 <strong>in</strong> die Bundesrepublik Deutschland zugezogen s<strong>in</strong>d<br />

– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Nachholfaktors bei der Rentenberechnung um<br />

ausgefallene (wie z.B. <strong>in</strong> 2006) „negative“ Rentenanpassungen<br />

ab 2011 nachzuholen<br />

Rentenwertbestimmungsverordnung 2007: Rentenerhöhung um<br />

0,54 Prozent im Westen und im Osten. Erstmals Festsetzung des<br />

neuen Nachholfaktors, wenn auch ohne Auswirkung<br />

Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes: Die Prüfung<br />

der Arbeitgeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird<br />

auf die Prüfdienste der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> übertragen<br />

Ergebnisse der Sondererhebung AVID 2005<br />

Beitragssatz auf 19,9 % <strong>in</strong> der allg. RV erhöht<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 303

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