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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 16 Glossar<br />

Anrechnungszeiten Anrechnungszeiten s<strong>in</strong>d Zeiten, <strong>in</strong> denen der Versicherte aus<br />

hauptsächlich persönlichen schutzwürdigen Gründen ke<strong>in</strong>e<br />

Beiträge gezahlt hat (beitragsfreie Zeiten), die aber dennoch<br />

für die Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung<br />

berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten s<strong>in</strong>d unter<br />

bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Zeiten, <strong>in</strong> denen<br />

e<strong>in</strong>e versicherte Berufstätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit,<br />

Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder e<strong>in</strong>er<br />

Ausbildungssuche unterbrochen ist bzw. unterbleibt, ferner<br />

Krankheitszeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr oder<br />

schulische Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr (§ 58<br />

SGB VI). Auch Arbeitsausfalltage <strong>in</strong> der DDR gehören zu den<br />

Anrechnungszeiten (§ 252 a SGB VI).<br />

Anschlussheilbehandlung<br />

Antragszugänge, effektive <br />

Arbeiterrentenversicherung<br />

(ArV) (bis<br />

31.12.2004)<br />

Die Anschlussheilbehandlung ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Regel stationäre<br />

mediz<strong>in</strong>ische Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an<br />

e<strong>in</strong>e Behandlung im Krankenhaus anschließt und der möglichst<br />

raschen Wiedere<strong>in</strong>gliederung des Versicherten <strong>in</strong>s Erwerbsleben<br />

dient.<br />

Effektive Antragszugänge s<strong>in</strong>d berichtigte Rentenantragszugänge.<br />

Hierbei dienen Berichtigungen des Antragszuganges<br />

dazu, solche Fälle auszuschließen, die als Antragszugänge bereits<br />

gezählt wurden, aber wegen e<strong>in</strong>er zunächst unzutreffenden<br />

Kennzeichnung (z.B. bezüglich Vorgangs- oder Leistungsart)<br />

nicht der richtigen Fallgruppe zugewiesen waren.<br />

Die Arbeiterrentenversicherung war bis 31.12.2004 e<strong>in</strong>er von<br />

drei Versicherungszweigen der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong>.<br />

Seit dem 1.1.2005 wird <strong>in</strong> der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten<br />

unterschieden.<br />

Arbeitnehmerentgelte Neue Begrifflichkeit nach dem ESVG 1995; früher: E<strong>in</strong>kommen<br />

aus unselbstständiger Arbeit. Die Arbeitnehmerentgelte<br />

s<strong>in</strong>d die Summe aus den Bruttolöhnen und -gehältern<br />

der Arbeitnehmer und den (tatsächlichen wie unterstellten)<br />

Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.<br />

Arbeitslosigkeit Arbeitslos ist, wer ke<strong>in</strong>e Arbeit hat, der Arbeitsvermittlung<br />

zur Verfügung steht und sich <strong>in</strong> der Regel bei der Agentur für<br />

Arbeit arbeitslos gemeldet hat.<br />

Personen, die während dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen,<br />

s<strong>in</strong>d versicherungspflichtig. Für sie werden Pflichtbeiträge zur<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.<br />

Zeiten der Arbeitslosigkeit können auch für Anrechnungs-<br />

und Ersatzzeiten Bedeutung haben und außerdem<br />

zum Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit führen.<br />

Geregelt s<strong>in</strong>d die Vorschriften im SGB III.<br />

Davon abzugrenzen ist die Grundsicherung für Arbeitssuchenden<br />

nach dem SGB II, auch unter „Hartz IV“-Leistung <strong>in</strong><br />

der Öffentlichkeit bekannt. Als arbeitslos gelten Personen <strong>in</strong><br />

der amtlichen Statistik, die vorübergehend nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen oder nur kurzfristig beschäftigt<br />

s<strong>in</strong>d, aber arbeitsfähig s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>e Tätigkeit als Arbeitneh-<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 313

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