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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1970 Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen<br />

Unrechts <strong>in</strong> der Sozialversicherung (WGSVG) vom 22.12.1970:<br />

Für Zeiten der Verfolgung gelten Beiträge als entrichtet. Wer Verfolgter<br />

i. d. S. ist richtet sich nach dem Bundesentschädigungsgesetz<br />

(BEG); Beiträge gelten bei Verfolgung als entrichtet. Der Personenkreis<br />

fällt durch diesen Gesetz unter die Regelungen des FRG<br />

Erster Rentenanpassungsbericht 1970 (BT-Drs. VI/581) mit Gutachten<br />

des Sozialbeirats; davor ähnlich, aber mit ausführlichem wirtschaftlichem<br />

Teilbericht: „Bericht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

und der Produktivität sowie die Veränderungen des<br />

Volkse<strong>in</strong>kommens je Erwerbstätigen und die F<strong>in</strong>anzlage der <strong>Rentenversicherung</strong>“,<br />

kurz „Sozialbericht“, vgl. 1958. Ab diesem Zeitpunkt<br />

nur noch Bericht über die F<strong>in</strong>anzentwicklung der künftigen 15 Jahre,<br />

Gutachten des Sozialbeirats sowie Vorschläge zur Rentenanpassung.<br />

Der Begriff „Sozialbericht“ wird ab 1970 reserviert für das<br />

erstmalig 1960 erschienene „Sozialbudget“ reserviert.<br />

1972-1990 Rentenreform „1972“ bis zum Beitritt der DDR 1990<br />

1972 Rentenreformgesetz (RRG) vom 16.10.1972, ergänzt um das<br />

4. RVÄndG von 1973:<br />

– Öffnung der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong> für alle Bürger<br />

(Versicherungspflicht auf Antrag für Selbständige, die bis dah<strong>in</strong><br />

nicht pflichtig waren, verkürzte Halbbelegung bei der Anrechung<br />

beitragsfreier Zeiten, großzügige Nachzahlungsmöglichkeiten<br />

z. T. bis 1956 zurück! z.B. für Selbständige, ehemalige Selbständige,<br />

die am 19.10.1972 versicherungspflichtig waren, freiwillig<br />

Versicherte)<br />

– E<strong>in</strong>führung der Altersrente für langjährig Versicherte (ab dem<br />

63. Lebensjahr) = flexibles Altersruhegeld<br />

– E<strong>in</strong>führung der Altersrenten für Schwerbeh<strong>in</strong>derte / Berufs- und<br />

Erwerbsunfähige ab dem 62. Lebensjahr<br />

– E<strong>in</strong>führung der Regelung der Rente nach M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen<br />

– Vorziehen der Rentenanpassungen (RAG) um e<strong>in</strong> halbes Jahr<br />

1973<br />

E<strong>in</strong>führung der Datenerfassung und Datenübermittlungsverordnung<br />

(1.DEVO/1.DÜVO)<br />

Gründung des Europäischen Währungsverbundes<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungen (EG) Nr. 1408/71 und 574/72 zur<br />

Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeitnehmer,<br />

Selbstständige und deren Familienangehörige<br />

E<strong>in</strong>führung des Sozialversicherungsnachweisheftes (SVN-Heft)<br />

Beschränkung des H<strong>in</strong>zuverdienstes beim Bezug von flexiblem Altersruhegeld<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen bei<br />

den Trägern der <strong>Rentenversicherung</strong> der Arbeiter, Angestellten<br />

(RRVwV) vom 19.11.1973 bzw. entsprechende Vorschrift für die<br />

KnV<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 283

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