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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

Gesetz zu Korrekturen <strong>in</strong> der Sozialversicherung und zur Sicherung<br />

der Arbeitnehmerrechte (Rentenkorrekturgesetz)<br />

vom 19.12.1998; Aussetzung e<strong>in</strong>iger zentraler Regelungen der<br />

Rentenreform 1999 durch den neuen Bundestag bis zum<br />

31.12.2000, um „sozial gerechtere“ Regelungen auszuarbeiten,<br />

u. a.:<br />

– Rücknahme des Demografischen Faktors (s. RRG’99)<br />

– Aussetzung der Neuordnung der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrenten für<br />

2000 (s. unter „2000“)<br />

– Aussetzung der Anhebung auch der Altersgrenze für Altersrente<br />

an schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen<br />

– Zahlung von Beiträgen des Bundes für die K<strong>in</strong>dererziehung ab<br />

06/1999 an die RV<br />

– Erstattung von Aufwendungen für e<strong>in</strong>igungsbed<strong>in</strong>gte Leistungen<br />

ohne Anrechnung auf den zusätzlichen Bundeszuschuss; Kürzung<br />

des regulären Bundeszuschusses<br />

– Erleichterte Erfassung sche<strong>in</strong>selbständiger Arbeitnehmer <strong>in</strong> der<br />

Sozialversicherung; E<strong>in</strong>beziehung arbeitnehmerähnlicher Selbständiger<br />

<strong>in</strong> die RV<br />

– Rücknahme der Anrechnung der gesetzlichen Entgeltfortzahlung<br />

bei Krankheit, Reha-Leistungen sowie der Urlaubsanrechnung<br />

bei stationärer Rehabilitation<br />

– Reduzierter RV-Beitragssatz ab 01.04.1999<br />

Gesetz zur Neuregelung der ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigungsverhältnisse<br />

vom 24.03.1999<br />

– Pauschalbeitragzahlung des Arbeitgebers bei ger<strong>in</strong>gfügig entlohnten<br />

versicherungsfreien Beschäftigungen<br />

– Möglichkeit des Versicherten zum Verzicht auf die <strong>Rentenversicherung</strong>sfreiheit<br />

– Festschreibung der Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze <strong>in</strong> der Sozialversicherung<br />

auf 630,-DM monatlich<br />

Haushaltssanierungsgesetz vom 22.12.1999:<br />

– Ausrichtung der Rentenanpassung im Jahr 2000 und 2001 an<br />

der Inflationsrate<br />

– Beteiligung der RV am Ökosteueraufkommen bei weiterer Kürzung<br />

des regulären und des zusätzlichen Bundeszuschusses<br />

– Niedrigere Bemessung von Beiträgen für Arbeitslosenhilfeempfänger<br />

und Wehr- und Zivildienstleistende<br />

– Festlegung des Beitragssatzes ab 01.01.2000 auf 19,3 %<br />

Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit: Erleichterte Abgrenzung<br />

zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit sowie Modifizierung<br />

der Voraussetzungen für die <strong>Rentenversicherung</strong>spflicht<br />

von Selbständigen mit e<strong>in</strong>em Auftraggeber rückwirkend zum<br />

01.01.1999<br />

Ergebnisse Sondererhebung AVID 1996<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 293

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