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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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16 Glossar Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Bruttonationale<strong>in</strong>kommen<br />

Neue Begrifflichkeit nach dem ESVG 1995; früher: Bruttosozialprodukt.<br />

Das Bruttonationale<strong>in</strong>kommen unterscheidet<br />

sich vom Bruttosozialprodukt im Wesentlichen im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die Investitionen. So werden beispielsweise nunmehr auch<br />

immaterielle Anlagegüter (z. B. gekaufte bzw. selbst erstellte<br />

Computerprogramme, Urheberrechte und Suchbohrungen)<br />

dazugezählt.<br />

Bruttorente Faktorreihen zu Zahlbeträge<br />

Bruttosozialprodukt<br />

(BSP)<br />

Bundesknappschaft<br />

Unter Bruttosozialprodukt versteht man das güterwirtschaftliche<br />

Ergebnis der Gesamtleistung e<strong>in</strong>er Volkswirtschaft, das<br />

aus Konsumgütern, Dienstleistungen, Sachgüternutzungen<br />

und Produktivgütern besteht. Es ist die Gesamtheit derjenigen<br />

Güter und Leistungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr von den Mitgliedern<br />

e<strong>in</strong>er Volkswirtschaft bereitgestellt werden. Heutiger<br />

Begriff Bruttonationale<strong>in</strong>kommen.<br />

Knappschaftliche <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Bundeszuschuss Der Bund leistet zu den Ausgaben der <strong>Rentenversicherung</strong><br />

der Arbeiter und der Angestellten e<strong>in</strong>en Zuschuss. Der Bundeszuschuss<br />

wird aus Steuergeldern aufgebracht.<br />

DDR-/SBZ-Renten Für Zeiten vor der Herstellung der E<strong>in</strong>heit Deutschlands wurden<br />

<strong>in</strong> dieser Publikation ke<strong>in</strong>e Werte aus den Statistiken der<br />

SBZ/DDR aufgenommen.<br />

Wir verweisen jedoch für Interessierte auf das vom BMS veröffentlichte<br />

Zahlenmaterial hierzu: Statistische Übersichten,<br />

Bonn 2006, dort <strong>in</strong>sbesondere Kapitel 4, S. 158-201.<br />

Bundeszuschuss, zusätzlicher<br />

Neben dem regulären Bundeszuschuss wird seit 1999 e<strong>in</strong> zusätzlicher<br />

Bundeszuschuss an ArV und AnV gezahlt, um die<br />

nicht beitragsgedeckten Leistungen abzugelten. Der zusätzliche<br />

Bundeszuschuss wird ergänzt um E<strong>in</strong>nahmen des Bundes<br />

aus dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform.<br />

Eckrentner Bezieher e<strong>in</strong>er Standardrente<br />

Eckrentnerquotient Der globale Indikator wird für Jahre berechnet aus der Anzahl<br />

der Eckrentner (Rentenausgaben dividiert durch Standardrente)<br />

bezogen auf 100 Beitragszahler e<strong>in</strong>schließlich Arbeitslose.<br />

E<strong>in</strong>-Euro-Jobs S<strong>in</strong>d Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige,<br />

die ke<strong>in</strong>e Arbeit f<strong>in</strong>den können (§ 16 Abs. 3 SGB II). Den<br />

Namen „E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ haben die Arbeitsgelegenheiten deshalb<br />

erhalten, weil den erwerbstätigen Hilfebedürftigen e<strong>in</strong>e<br />

Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von ca. 1 bis 2 Euro pro Arbeitsstunde<br />

gezahlt wird. Die Zahlungen erhalten die Betreffenden<br />

zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Die Zahlungen<br />

werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es<br />

handelt sich nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.<br />

316 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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