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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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16 Glossar Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

aufweisen. Latent versichert s<strong>in</strong>d überwiegend Personen, die<br />

tatsächlich nicht mehr Beiträge zur RV entrichten, z.B. Hausfrauen,<br />

Beamte und Selbstständige, die früher Beiträge entrichtet<br />

haben.<br />

Versichertenrente Versichertenrenten s<strong>in</strong>d Renten, die auf Basis eigener Versicherungsleistungen<br />

gezahlt werden. Zu den Versichertenrenten<br />

gehören die Renten wegen Alters und die Renten<br />

wegen verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit.<br />

Die Erziehungsrente ist e<strong>in</strong>e Rente aus Anlass des Todes<br />

des (früheren) Ehegatten oder E<strong>in</strong>getragenen Lebenspartners.<br />

Dieser Aspekt steht hier im Vordergrund. Sie wird daher<br />

<strong>in</strong> dieser Publikation ausnahmsweise nicht zur Fallgruppe der<br />

Versichertenrenten gezählt, obwohl sie auf der Grundlage des<br />

Versicherungskontos der den Antrag stellenden Person zu berechnen<br />

ist und dort e<strong>in</strong>zuordnen wäre. Zu den Versichertenrenten<br />

nach dieser Def<strong>in</strong>ition zählen daher nur die Altersrenten<br />

und die Renten wegen Erwerbsm<strong>in</strong>derung."<br />

Versicherungsbeg<strong>in</strong>n Zeitpunkt (Jahr) der ersten versicherungsrechtlichen Zeit.<br />

Versicherungsjahre Seit der Rentenreform 1992 gibt es die bis dah<strong>in</strong> verwendete<br />

Bezeichnung Versicherungsjahre für die bei der Berechnung<br />

der Rente berücksichtigten Zeiten nicht mehr; seitdem werden<br />

unter diesem Begriff die Beitragszeiten und beitragsfreien<br />

Zeiten nach neuem Recht verstanden. Das neue<br />

Recht sieht nunmehr die Bezeichnung rentenrechtliche Zeiten<br />

vor. In diesen s<strong>in</strong>d zusätzlich zum alten Begriff Berücksichtigungszeiten<br />

enthalten, die es vor 1992 noch nicht<br />

gab.<br />

Versicherungszweig Die gesetzliche <strong>Rentenversicherung</strong> gliederte sich bis<br />

31.12.2004 <strong>in</strong> die drei Versicherungzweige:<br />

Arbeiterrentenversicherung<br />

Angestelltenversicherung<br />

Knappschaftliche <strong>Rentenversicherung</strong>.<br />

Vertragsrenten Vertragsrenten s<strong>in</strong>d Renten, bei denen die Feststellung des<br />

Anspruchs dem Grunde und/oder der Höhe nach oder der<br />

Rentenbetrag oder die Zahlbarkeit der Rente durch Vorschriften<br />

des über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts<br />

(z. B. EU-Verordnungen, Sozialversicherungsabkommen)<br />

ermöglicht oder bee<strong>in</strong>flusst wird.<br />

Volkse<strong>in</strong>kommen Das Volkse<strong>in</strong>kommen wird berechnet durch Abzug der Abschreibungen<br />

und <strong>in</strong>direkten Steuern (abzüglich Subventionen)<br />

vom Bruttosozialprodukt (BSP); es umfasst die Summe<br />

aller Erwerbs- und Vermögense<strong>in</strong>kommen, die Inländern<br />

letztlich aus dem In- und Ausland zugeflossen s<strong>in</strong>d.<br />

330 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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