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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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15 Chronik Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

– Mit dem Gesetz vom 21.12.2008 (Flexi II) wird e<strong>in</strong>e klare Abgrenzung<br />

der Wertguthabenvere<strong>in</strong>barung von anderen Arbeitszeitflexibilisierungsformen<br />

vorgenommen und der Insolvenzschutz<br />

für Wertguthaben verbessert sowie e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte<br />

Portabilität e<strong>in</strong>geführt. Ab e<strong>in</strong>er bestimmten Größenordnung<br />

können diese Guthaben nach der Beendigung e<strong>in</strong>er Beschäftigung<br />

seit dem 01.07.2009 auf die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Bund übertragen werden.<br />

2009 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG).<br />

G. v. 26.03.2007) führte e<strong>in</strong>en Gesundheitsfonds ab 2009 e<strong>in</strong>.<br />

Erstmals e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Beitragssatz <strong>in</strong> der GKV: 01.01. 15,5 %<br />

und ab 01.07.2009 gesenkt auf 14,9 %.<br />

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs<br />

(VAStrRefG) vom 02.04.2009; Inkrafttreten 01.09.2009<br />

– Anrechte außerhalb der gRV und der Beamtenversorgung (z. B.<br />

betriebliche Altersversorgungen, private <strong>Rentenversicherung</strong>en<br />

und öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungen) müssen nicht<br />

mehr mit Hilfe ihres Deckungskapitals unter Anwendung der<br />

sog. Barwertverordnung <strong>in</strong> vergleichbare Anrechte der gRV umgerechnet<br />

werden.<br />

– Die Anrechte werden grundsätzlich im System der jeweils ausgleichspflichtigen<br />

Person geteilt (sog. Interne Teilung). Die ausgleichsberechtigte<br />

Person erhält dort e<strong>in</strong>en eigenen Anspruch,<br />

auch wenn sie diesem System nie angehörte.<br />

– Bei e<strong>in</strong>er Ehezeit von bis zu drei Jahren f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Versorgungsausgleich<br />

nur noch auf Antrag statt.<br />

BSG-Entscheidungen vom 02. und 03.06.2009 zum Gesetz zur<br />

Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ghetto:<br />

Das Gericht setzt neue Maßstäbe für die Anrechnung von „Ghetto-<br />

Beitragszeiten“ <strong>in</strong> der <strong>Rentenversicherung</strong> (erweiterte Auslegung<br />

der Tatbestandsmerkmale „Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss<br />

zustande gekommen“ und „gegen Entgelt ausgeübt“).<br />

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung<br />

e<strong>in</strong>er Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer<br />

Gesetze vom 15.07.2009<br />

– Gesetzliche Rentengarantie, d.h. Renten s<strong>in</strong>ken auch bei negativer<br />

Lohnentwicklung nicht; unterbliebene Rentenkürzungen<br />

werden ab 2011 durch Halbierung des Rentenanpassungssatzes<br />

nachgeholt.<br />

– K<strong>in</strong>dererziehungszeiten erhalten auch Eltern, die e<strong>in</strong>em anderen<br />

Alterssicherungssystem angehören, das jedoch ke<strong>in</strong>e Leistung<br />

kennt, die der K<strong>in</strong>dererziehungszeit <strong>in</strong> der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

annähernd gleichwertig ist.<br />

– Außerordentliches Nachzahlungsrecht für Personen, für die K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />

anerkannt wurden, die aber die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Wartezeit von 60 Kalendermonaten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

nicht erfüllt haben.<br />

306 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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