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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1959 In-Kraft-Treten der Verordnungen (EWG) Nr. 3 und 4 zur Koord<strong>in</strong>ierung<br />

der Systeme der Sozialen Sicherheit für die EWG-Mitglieder B,<br />

F, I, L, NL und D:<br />

– Gleichstellung im Bereich der sozialen Sicherheit<br />

– Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei Rentenansprüchen<br />

– Ungekürzter Rentenexport<br />

1960<br />

Die ersten A-+ B-Stellen der <strong>Rentenversicherung</strong> (BfA) <strong>in</strong> Münster<br />

und Hamburg werden eröffnet<br />

Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts vom<br />

25.02.1960 durch das FANG, dessen Bestandteil das FRG ist<br />

– E<strong>in</strong>gliederungspr<strong>in</strong>zip statt Entschädigungspr<strong>in</strong>zip wie<br />

beim Vorläufergesetz FAG; verwendet wird dabei e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stufung<br />

nach Leistungsgruppen (= Durchschnittsentgelte für e<strong>in</strong>zelne<br />

Berufsgruppen), die sich nach der Qualifikation des Versicherten<br />

richtet<br />

– das Gesetz u. a. gilt für Vertriebene, Volksdeutsche und DDR-<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Anpassung der „Berl<strong>in</strong>er“ <strong>Rentenversicherung</strong> an die <strong>Rentenversicherung</strong><br />

des Bundesgebietes<br />

– Beitragszeiten bei e<strong>in</strong>em stillgelegten, nicht mehr bestehenden<br />

oder aufgelösten Träger gelten nicht mehr als Fremdrentenzeiten<br />

(wie bis dah<strong>in</strong> nach dem FAG, sondern als „normale“ RVO-,<br />

AVG- oder RKG-Zeiten (Reichsgebietsbeiträge)<br />

Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO):<br />

– regelt wie zu verfahren ist, wenn Unterlagen für Reichs- und<br />

Bundesgebietszeiten nicht mehr vorhanden oder unvollständig<br />

s<strong>in</strong>d; vorrangig aber Kartenersatz, Kartenergänzung zu prüfen<br />

(VVA i. V. m. § 135 AVG a. F.)<br />

– gilt bis 1992 (wird danach durch Regelungen im SGB VI abgelöst)<br />

– wie bei dem „neuen“ FRG ist Glaubhaftmachung möglich; „ultima<br />

ratio“: eidesstattliche Erklärung der Zeugen /des Versicherten<br />

– auch <strong>in</strong> der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) zur<br />

Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen gelten wie beim<br />

FRG Leistungsgruppen (Durchschnittsentgelte nach Berufsgruppen)<br />

1961 Mauerbau <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>: 13.08.1961<br />

1962 Handwerkerversicherungsgesetz von 1960; In-Kraft-Treten 1962:<br />

Überführung der Handwerkerversicherung von der AnV <strong>in</strong> die ArV<br />

und Begrenzung der Dauer der Versicherungspflicht auf 18 Jahre ab<br />

1962 durch das Handwerkerversicherungsgesetz<br />

Der 1948 gegründete VDR gibt erstmals nach dem Krieg wieder e<strong>in</strong>e<br />

Fachzeitschrift mit dem Titel „Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong><br />

(DRV)“ heraus (vgl. auch Stichworte „1939“, „1944“)<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 281

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