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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1907 Die „Invaliden-, Witwen- und Waisenversicherungskasse der See-<br />

Berufsgenossenschaft, der Vorläufer der „späteren“ Seekasse<br />

(ab 1912 auch mit diesem Namenszusatz), nimmt ihre Arbeit<br />

auf; 1907 bis 1911 mit eigenen Beitragsmarken „Seekasse“ wegen<br />

abweichendem Beitragssatz gegenüber der IV;<br />

1911 Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 19.07.1911; In-<br />

Kraft-Treten 01.01.1912<br />

– Zusammenfassung der bis dah<strong>in</strong> bestehenden Regelungen der<br />

Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesetz<br />

– Neudef<strong>in</strong>ition des vers. Personenkreises gegenüber dem IVG: u.<br />

a. kommen alle Hausgewerbetreibenden dazu. § 1226 RVO ist<br />

bis 1956 die Vorschrift zur Versicherungspflicht der ArV<br />

– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>derzuschusses bis zur Vollendung des 15.<br />

Lebensjahres<br />

– E<strong>in</strong>führung der Witwenrenten <strong>in</strong> der IV (bei Invalidität der Witwe);<br />

Witwengeld und Waisenaussteuer<br />

– E<strong>in</strong>führung der Witwerrente/Waisenrente <strong>in</strong> der IV (wenn die<br />

Verstorbene Ehefrau die Familie unterhalten hatte)<br />

– E<strong>in</strong>führung der Waisenrente <strong>in</strong> der IV (bis 15. LJ.)<br />

– E<strong>in</strong>führung der freiwilligen Zusatzversicherung<br />

1912<br />

Gründung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte<br />

(RfA) (Vorläufer der späteren BfA) mit dem Versicherungsgesetz<br />

für Angestellte, Schaffung e<strong>in</strong>er Selbstverwaltung<br />

E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er Hollerithmasch<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Knappschaftsvere<strong>in</strong> für<br />

statistische Zwecke<br />

1913 Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20.12.1911 (VGfA)<br />

tritt <strong>in</strong> vollem Umfang <strong>in</strong> Kraft:<br />

– z.B.: Doppelversicherung von Angestellten <strong>in</strong> der Invalidenversicherung<br />

(JAV 2000 M) und <strong>in</strong> der neuen AnV – JAV hier 5000 M<br />

jährl. – möglich, da das VGfA teilweise die gleichen Angestellten<br />

wie <strong>in</strong> der RVO erfasste<br />

– Zwei Rentenarten mit gleich hoher Leistung (im Gegensatz zur<br />

IV: Ruhegeld für Berufsunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze<br />

(für Angestellte hier 65 statt 70 <strong>in</strong> der IV), unterschiedliche<br />

Wartezeiten für Männer (120 Monate) und Frauen (60 Monate)<br />

– Das Reich zahlt zu den Renten im Gegensatz zur IV ke<strong>in</strong>en<br />

Reichszuschuss<br />

– H<strong>in</strong>terbliebenenrente ähnlich wie <strong>in</strong> der IV durch die RVO e<strong>in</strong>geführt;<br />

aber Unterschiede: Witwe muss nicht <strong>in</strong>valide oder berufsunfähig<br />

se<strong>in</strong>; Waisenrente wird bis zum 18. LJ. gewährt;<br />

ke<strong>in</strong> Witwengeld, dafür aber Beitragserstattung bei Heirat von<br />

Frauen; Rechtsprechung: Schiedsgerichte<br />

F<strong>in</strong>anzierung: Übergang vom Kapitaldeckungs- zum Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 271

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