Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES
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16 Glossar Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />
Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
(EU-Rente)<br />
01.01.2001 werden als Renten wegen teilweiser Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />
oder als Renten wegen voller Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />
geleistet.<br />
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen<br />
verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit zum 01.01.2001 erfolgte e<strong>in</strong>e<br />
Neuordnung der Renten wegen verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit.<br />
Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist mit<br />
der Neuregelung weggefallen. Bestand jedoch am 31.12.2000<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>e Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, besteht<br />
der jeweilige Anspruch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die<br />
Bewilligung der Leistung maßgebend waren (§ 302b SGB VI).<br />
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) erhält der Versicherte,<br />
der erwerbsunfähig ist, <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren vor E<strong>in</strong>tritt<br />
der EU für drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und vor E<strong>in</strong>tritt<br />
der EU die allgeme<strong>in</strong>e Wartezeit erfüllt hat. Im Rahmen dieser<br />
Statistik werden die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit bei<br />
den Renten wegen voller Erwerbsm<strong>in</strong>derung ausgewiesen.<br />
Erziehungsrente Anspruch auf Erziehungsrente haben Versicherte, wenn ihr<br />
geschiedener Ehegatte verstorben ist, sie e<strong>in</strong> eigenes oder<br />
e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d des geschiedenen Ehegatten erziehen, nicht wieder<br />
geheiratet haben und bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten<br />
die allgeme<strong>in</strong>e Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.<br />
Für die Erziehungsrente bestehen im Beitrittsgebiet und im<br />
übrigen Bundesgebiet unterschiedliche Regelungen. Im Beitrittsgebiet<br />
ist es unerheblich, wann die Ehe geschieden wurde.<br />
Im übrigen Bundesgebiet muss die Ehe nach dem<br />
30.06.1977 geschieden worden se<strong>in</strong>. Eigenes E<strong>in</strong>kommen<br />
wird angerechnet, sofern e<strong>in</strong> Freibetrag überschritten wird.<br />
Erziehungszeiten (K<strong>in</strong>dererziehungszeiten)<br />
Die Zeit der Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> den ersten zwölf Monaten<br />
nach dessen Geburt wird <strong>in</strong> der <strong>Rentenversicherung</strong> als<br />
K<strong>in</strong>dererziehungszeit anerkannt. Für Geburten ab dem<br />
01.01.1992 werden der oder dem Erziehenden drei Jahre<br />
nach der Geburt des K<strong>in</strong>des als Erziehungszeit angerechnet.<br />
Erziehungszeiten s<strong>in</strong>d Beitragszeiten, für welche Beiträge als<br />
gezahlt gelten.<br />
Zeiten der Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des bis zur Vollendung des 10.<br />
Lebensjahres, die nicht als Beitragszeit anzurechnen s<strong>in</strong>d,<br />
s<strong>in</strong>d Berücksichtigungszeiten.<br />
Für die Geburtsjahrgänge der Mütter vor 1921 <strong>in</strong> den alten<br />
Bundesländern und Geburtsjahrgänge der Mütter vor 1927 <strong>in</strong><br />
den neuen Bundesländern werden ke<strong>in</strong>e Erziehungszeiten,<br />
sondern e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dererziehungsleistung gewährt.<br />
ESVG 1995 Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen<br />
1995. Dieses System markierte für Deutschland den Übergang<br />
des 1960 entwickelten deutschen Systems Volkswirtschaftlicher<br />
Gesamtrechnungen auf europäische Regelungen<br />
im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.<br />
Die Ergebnisse beider Rechenwerke unterscheiden sich<br />
durch die Verwendung neuer statistischer Berechnungsgrundlagen,<br />
neuer Berechnungsmethoden, e<strong>in</strong>er neuen Preis-<br />
318 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010