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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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15 Chronik Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

– Angleichung des Rechts der Arbeiter- und der Angestelltenversicherung<br />

im AVG, RKG bzw. <strong>in</strong> der RVO (fast <strong>in</strong>haltsgleich nur<br />

andere Gesetzesvorschriften), JAV <strong>in</strong> der AnV bleibt aber zunächst<br />

erhalten)<br />

– E<strong>in</strong>führung der Versicherungspflicht von Wehrdienstleistenden<br />

– Umfangreiche Übergangsvorschriften im AnVNG, ArVNG und<br />

KnVNG zum alten Recht<br />

Der Begriff IV (Invalidenversicherung) wird durch den Begriff<br />

ArV (Arbeiterrentenversicherung) ersetzt<br />

– Neuregelung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (vorher Invalidität)<br />

– Übergang zum Abschnittsdeckungsverfahren bei der F<strong>in</strong>anzierung<br />

(noch ke<strong>in</strong> Umlageverfahren im heutigen S<strong>in</strong>ne)<br />

– Abschaffung der freiwilligen Versicherung <strong>in</strong> Form der Selbstversicherung<br />

für Neufälle; Abschaffung der Wochenmarken <strong>in</strong> der<br />

ArV; Höherversicherung (s. 1951) bleibt erhalten; „unechte“<br />

Höherversicherung (s. 1938) und die Doppelentrichtung von frw.<br />

und Pflichtbeiträgen wird abgeschafft; Rentenleistung der Höherversicherung<br />

errechnet sich aus dem Lebensalter im Ankaufsjahr<br />

und dem Wert der Beiträge<br />

– E<strong>in</strong>führung der Altersrente für Frauen <strong>in</strong> der AV und AnV und<br />

des Altersruhegeldes wegen Arbeitslosigkeit für Arbeiter (<strong>in</strong> der<br />

AV gibt es diese Leistungsart bereits seit 1929, s. dort)<br />

– E<strong>in</strong>führung der Berufsförderung im Rahmen der Rehabilitation<br />

– F<strong>in</strong>anzierung: Abschnittsdeckungsverfahren: u. a. Beitrag für 10<br />

Jahre festgesetzt, Ausgaben <strong>in</strong> diesen Jahren gedeckt, zusätzliche<br />

Rücklage<br />

1957/58<br />

Handwerkerversicherung erhält eigene Beitragsmarken (bis 1961)<br />

Saarland wird <strong>in</strong> die Bundesrepublik Deutschland e<strong>in</strong>gegliedert; entsprechende<br />

Regelungen für die <strong>Rentenversicherung</strong> werden getroffen;<br />

die LVA für das Saarland und die Saarknappschaft treten dem<br />

VDR bei<br />

Altershilfe für Landwirte<br />

Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ zur Gründung der Europäischen<br />

Wirtschaftsgeme<strong>in</strong>schaft (EWG) und der Europäischen Atomgeme<strong>in</strong>schaft<br />

(EUROATOM)<br />

1958 Statistik der <strong>Rentenversicherung</strong>: Erster Sozialbericht (1958: „Bericht<br />

über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Produktivität<br />

sowie die Veränderungen des Volkse<strong>in</strong>kommens je Erwerbstätigen<br />

und die F<strong>in</strong>anzlage der <strong>Rentenversicherung</strong>“) wird vorgelegt<br />

(BT-Drs. 568); die Sozialberichte werden ab diesem Jahr regelmäßig<br />

erstellt und unter diesem Namen bis 1969 beibehalten.<br />

Die Hauerarbeiter-Verordnung von 1958 tritt rückwirkend zum<br />

01.01.1957 <strong>in</strong> Kraft und regelt den Begriff Hauerarbeiten unter Tage<br />

und diesen gleichgestellte Tätigkeiten: wichtig als Anspruchsvoraussetzung<br />

bei bestimmten Knappschaftsrenten<br />

280 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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