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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

Alterse<strong>in</strong>künftegesetz (AltE<strong>in</strong>kG) vom 05.07.2004; In-Kraft-<br />

Treten: 01.01.2005:<br />

– Stufenweise Umstellung von Beiträgen und Renten der gesetzlichen<br />

RV, der berufsständischen Versorgungswerke, der landwirtschaftlichen<br />

Alterkassen und von bestimmten privaten Leibrentenversicherungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Übergangsphase von 2005 bis<br />

2040 auf e<strong>in</strong>e nachgelagerte Besteuerung<br />

– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Rentenbezugsmitteilungsverfahrens zur Sicherstellung<br />

der Rentenbesteuerung<br />

– Umstellung u. A. der Direktversicherung auf die nachgelagerte<br />

Besteuerung<br />

– Abschwächung des Steuerprivilegs der Kapitallebensversicherung<br />

– Vere<strong>in</strong>fachungen bei der geförderten kapitalgedeckten zusätzlichen<br />

Altersvorsorge<br />

Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierungsgrundlagen der<br />

gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong> (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)<br />

vom 21.07.2004:<br />

– Modifikation der Rentenanpassungsformel ab der Anpassung<br />

zum 01.07.2005 u. a. mit E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es die Rentenanpassung<br />

dämpfenden Nachhaltigkeitsfaktors<br />

– Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme<br />

der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit<br />

auf das 63. Lebensjahr ab 01.01.2006, so dass<br />

diese Rente auch Inkaufnahme von Abschlägen nicht mehr mit<br />

60 Jahren <strong>in</strong> Anspruch genommen werden kann (s. RRG’92 bzw.<br />

WFG 1996)<br />

– Ausschluss e<strong>in</strong>es Wechsels <strong>in</strong> andere Altersrentenarten ab<br />

01.07.2004<br />

– Neuregelung der Bewertung von Zeiten schulischer und beruflicher<br />

Ausbildung; z.B.: die ersten 36 Kalendermonate mit<br />

Pflichtbeiträgen vor Vollendung des 25. Lebensjahres gelten<br />

nicht mehr pauschal (Fiktion) als Zeiten e<strong>in</strong>er beruflichen Ausbildung<br />

– Ausrichtung der Schwankungsreserve auf e<strong>in</strong>e „Nachhaltigkeitsrücklage“<br />

mit 1,5 Monatsausgaben als oberer Zielwert<br />

– Zielwerte für Beitragssatz und Rentenniveau: Obergrenze des<br />

Beitragssatzes bis 2020 von 20 % bzw. bis 2030 von 22 % und<br />

Untergrenze des Rentenniveaus vor Steuern bis 2020 von 46 %<br />

bzw. bis 2030 von 43 %<br />

– Berichtspflicht der Bundesregierung über die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er<br />

Anhebung der Altersgrenze zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs<br />

und der E<strong>in</strong>haltung der M<strong>in</strong>destsicherungsziele sowie<br />

über Maßnahmen zur Beibehaltung e<strong>in</strong>es Sicherungsniveauziels<br />

vor Steuern von 46 % über das Jahr 2020 h<strong>in</strong>aus<br />

Gründung Forschungsdatenzentrum der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

(FDZ-RV)<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 299

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