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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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16 Glossar Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Zurechnungszeit Um Versicherten, die <strong>in</strong> jungen Jahren verm<strong>in</strong>dert erwerbsfähig<br />

werden, e<strong>in</strong>e ausreichende Rente zu sichern, wird ihnen<br />

e<strong>in</strong>e Zurechnungszeit angerechnet. Zurechnungszeit ist dabei<br />

die Zeit vom E<strong>in</strong>tritt der Erwerbsm<strong>in</strong>derung bis zur Vollendung<br />

des 60. Lebensjahres. Bei e<strong>in</strong>er Rente wegen Todes<br />

wird die Zurechnungszeit ebenfalls berücksichtigt, wobei sie<br />

hier mit dem Tode des Versicherten, bei Erziehungsrenten<br />

mit Beg<strong>in</strong>n dieser Rente beg<strong>in</strong>nt.<br />

Bei Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Rente vor dem 01.01.2004 endet die Zurechnungszeit<br />

mit dem vollendeten 55. Lebensjahr. Die darüber<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr<br />

wird <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Beg<strong>in</strong>n der Rente zusätzlich als Zurechnungszeit<br />

berücksichtigt (§ 253a SGB VI).<br />

332 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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