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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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15 Chronik Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)<br />

– Neuer krankenversicherter Personenkreis: Personen, die bisher<br />

weder <strong>in</strong> der gesetzlichen noch <strong>in</strong> der privaten Krankenversicherung<br />

abgesichert waren; e<strong>in</strong>heitlicher Beitragssatz <strong>in</strong> der KV; die<br />

von der RV zu tragenden Beiträge und der Beitragszuschuss<br />

bemessen sich auf der Grundlage dieses neuen Beitragssatzes.<br />

Die <strong>Rentenversicherung</strong>sträger tragen dann (ebenso wie die Arbeitgeber)<br />

die Hälfte des Beitrags, der sich aus der Anwendung<br />

des um 0,9 Beitragssatzpunkte verm<strong>in</strong>derten allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatzes<br />

auf die Rente ergibt. Den verbleibenden (0,9 Beitragssatzpunkte<br />

höheren) Beitragsanteil hat der Rentner selbst<br />

zu tragen.<br />

Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung<br />

– Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Förderbed<strong>in</strong>gungen für die<br />

Entgeltumwandlung auch über 2008 h<strong>in</strong>aus unverändert<br />

bestehen bleiben. Hierzu wird die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung<br />

auf Dauer festgeschrieben. Das Unverfallbarkeitsalter<br />

bei arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierten Betriebsrentenanwartschaften<br />

wird von 30 Jahren auf 25 Jahre abgesenkt<br />

Neufassung der Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsvorschrift über die Statistik<br />

<strong>in</strong> der <strong>Rentenversicherung</strong> (RSVwV) vom 05.02.1992 am<br />

05.12.2007 (BAnz. Nr. 231, S. 8238)<br />

– Regelung über die dem BMAS vorzulegenden Statistiken <strong>in</strong> der<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> (s. Stichwort im Glossar „RSVwV“)<br />

– Anpassung an die seit 1992 erfolgten Gesetzesänderungen;<br />

Wegfall überholter Statistiken; Anpassung der Meldeterm<strong>in</strong>e<br />

2008<br />

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> der mittelständischen Wirtschaft 13.09.2007: Ab Beg<strong>in</strong>n des Jahres<br />

2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf<br />

die Betriebsprüfung der <strong>Rentenversicherung</strong> übertragen (dadurch<br />

Wegfall von Doppelprüfungen im Jahr)<br />

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer<br />

Gesetze vom 19.12.2007 u. a.: Mit Wirkung ab 01.01.2008<br />

wird das Lebensalter, ab dem erstmals e<strong>in</strong>e Renten<strong>in</strong>formation<br />

durch e<strong>in</strong>e - ausführlichere - Rentenauskunft ersetzt wird, um e<strong>in</strong><br />

Jahr von bisher 54 Jahren auf 55 Jahre heraufgesetzt<br />

Statistik der <strong>Rentenversicherung</strong>: Neunte Sondererhebung „Vollendete<br />

Versichertenleben (VVL 2007)“: Stichprobe aus dem Rentenzugang<br />

2007<br />

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) am 26.06.2008<br />

vom Bundestag verabschiedet<br />

– Aufgabenübertragung der Betriebsprüfung der UV-Träger auf die<br />

<strong>Rentenversicherung</strong><br />

– Ergänzung des DEÜV-Meldeverfahrens um unfallspezifische Daten<br />

ab dem 01.01.2009<br />

Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises<br />

(ELENA-Verfahrensgesetz)<br />

304 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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