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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 16 Glossar<br />

H<strong>in</strong>terbliebenenrente Nach dem Tod des Versicherten erhalten se<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenen<br />

e<strong>in</strong>e Rente, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Diese Renten<br />

werden heute als Renten wegen Todes bezeichnet.<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d rentenberechtigt: Witwen, Witwer und<br />

Waisen bis zum 18. Lebensjahr. Waisen, die älter als 18 Jahre<br />

s<strong>in</strong>d, erhalten e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente nur unter besonderen<br />

Voraussetzungen (z.B. Schul- oder Berufsbildung),<br />

längstens bis zum 27. Lebensjahr.<br />

Auf die Rente an Witwen oder Witwer bzw. An über 18 Jahre<br />

alte Waisen ist e<strong>in</strong> evtl. eigenes E<strong>in</strong>kommen der Rentenberechtigten<br />

anzurechnen ( E<strong>in</strong>kommensanrechnung).<br />

Inländerkonzept<br />

(Wohnortpr<strong>in</strong>zip)<br />

Inlandskonzept<br />

(Arbeitsortpr<strong>in</strong>zip)<br />

Jahresarbeitsentgelt<br />

(der amtlichen Statistik)<br />

Jahresentgelt, beitragspflichtiges<br />

(der<br />

Statistik der Deutschen<br />

<strong>Rentenversicherung</strong>)<br />

K<strong>in</strong>dererziehungsleistung <br />

K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />

Konzept zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

der im Inland lebenden Personen – unabhängig davon,<br />

ob deren Wertschöpfung im In- oder im Ausland erbracht<br />

wird.<br />

Konzept zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

e<strong>in</strong>es Landes, zu der die Wertschöpfung der im Inland<br />

aktiven Wirtschaftse<strong>in</strong>heiten – unabhängig vom Wohnort der<br />

Personen – herangezogen wird.<br />

Das Arbeitsentgelt ist die Summe aller aus nichtselbstständiger<br />

Arbeit erzielten E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitraum.<br />

Das Jahresarbeitsentgelt wird <strong>in</strong> der amtlichen Statistik als<br />

Durchschnitt der (Brutto- bzw. Netto-) Jahresarbeitsentgelte<br />

aller Arbeitnehmer errechnet und vom Statistischen Bundesamt<br />

bekannt gegeben.<br />

Als beitragspflichtiges Jahresentgelt wird die Summe der<br />

während der Beschäftigungsdauer im jeweiligen Jahr <strong>in</strong>sgesamt<br />

erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelte (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)<br />

ausgewiesen. Beitragspflichtig ist<br />

bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern das Bruttoarbeitsentgelt<br />

aus der die Versicherungspflicht begründenden<br />

Beschäftigung, sofern es die Beitragsbemessungsgrenze nicht<br />

übersteigt.<br />

Mütter <strong>in</strong> den alten Bundesländern, die vor 1921 geboren<br />

s<strong>in</strong>d, erhalten für im Inland geborene K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dererziehungsleistung.<br />

Hatte e<strong>in</strong>e Mutter am 18.05.1990 ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt im Beitrittsgebiet, wird die K<strong>in</strong>dererziehungsleistung<br />

gezahlt, wenn die Mutter vor dem<br />

01.01.1927 geboren wurde und e<strong>in</strong> Anspruch auf Alters- oder<br />

Invalidenrente auf Grund des im Beitrittsgebiet geltenden<br />

Rechts am 31.12.1991 nicht bestand. Die monatliche Höhe<br />

der K<strong>in</strong>dererziehungsleistung beträgt für jedes K<strong>in</strong>d 75 %, ab<br />

1. Juli 1998 85 %, ab 1. Juli 1999 90 % und ab 1. Juli 2000<br />

100% des jeweils für die Berechnung der Renten maßgebenden<br />

aktuellen Rentenwerts und wird <strong>in</strong> der Regel mit der Rente<br />

ausgezahlt.<br />

Erziehungszeiten.<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 321

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