30.08.2013 Aufrufe

Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15 Chronik Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

– Neu: Stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung, Arbeitsassistenz, Überbrückungsgeld<br />

und Gebärdensprache<br />

Gründung Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA)<br />

Gesetz zur Verbesserung des H<strong>in</strong>terbliebenenrechts vom<br />

17.07.2001:<br />

– Erhöhung der K<strong>in</strong>derkomponente bei der neuen Witwen(r)rente<br />

– Ausweitung der Zuständigkeit der Bundesknappschaft (bisher 60<br />

Monate Knappschaftszeiten, neu: 1 Monat<br />

Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung<br />

(VKVV); In Kraft seit 01.07.2001<br />

Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-<br />

AQTIV-Gesetz) vom 10.12.2001: Versicherungspflicht <strong>in</strong> der Arbeitslosenversicherung<br />

für Bezieher von Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrenten<br />

und während K<strong>in</strong>dererziehungszeiten ab 01.01.2003<br />

Gesetz zur Bestimmung der Schwankungsreserve <strong>in</strong> der RV der Arbeiter<br />

und der Angestellten vom 20.12.2001: M<strong>in</strong>derung der<br />

Schwankungsreserve von 100 % auf 80 % e<strong>in</strong>er Monatsausgabe ab<br />

01.01.2002<br />

Europäischer Rat von Stockholm: Verabschiedung beschäftigungspolitischer<br />

Ziele für ältere Arbeitnehmer<br />

Europäischer Rat von Laken (frz. Laeken, Stadtteil von Brüssel):<br />

Verabschiedung der Struktur<strong>in</strong>dikatoren im Bereich der sozialen<br />

E<strong>in</strong>gliederung<br />

Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) vom 18.05.2001; Änderung des SGB X:<br />

– Das Kapitel Schutz der Sozialdaten wurde durch das Gesetz zur<br />

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze<br />

vom 18.05.2001 teilweise neu gestaltet und an die Vorgaben<br />

der Europäischen Datenschutzrichtl<strong>in</strong>ie angepasst. Als bereichsspezifische<br />

Datenschutzregelung für die Sozialversicherung geht<br />

das SGB X dem Bundesdatenschutzgesetz vor.<br />

– Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr<br />

– E<strong>in</strong>führung des Grundsatzes der Datenvermeidung und -<br />

sparsamkeit<br />

– Erhöhung der Transparenz der Datenverarbeitung für den Bürger<br />

– Neuregelung der Meldepflicht automatisierter Verarbeitungen<br />

– E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Datenschutzaudits<br />

– Neuregelung grenzüberschreitender Datenübermittlungen<br />

2002 Start der zweiten Studie zur „Altersvorsorge <strong>in</strong> Deutschland“<br />

(AVID 2005)“<br />

Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) vom 23.12.2002:<br />

– Anhebung des Beitragssatzes auf 19,5 %<br />

296 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!