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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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15 Chronik Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

– Neuordnung der Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrenten; u. a. E<strong>in</strong>führung<br />

von „Abschlägen“ über den Zugangsfaktor; Zurechnungszeit<br />

verbessert<br />

– Zusätzlicher Bundeszuschuss<br />

– Höhere Bewertung und additive Anrechnung der K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />

– Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit<br />

und die Altersrente für Frauen können ab 01.01.2000 nur<br />

noch von vor dem 01.01.1952 geborenen Versicherten beantragt<br />

werden<br />

1998<br />

AAÜG-Änderungsgesetz vom 11.11.1996, das <strong>in</strong>sbesondere die<br />

Entgeltbegrenzungen für Zusatz- und Sonderversorgungssysteme<br />

neu und großzügiger als bisher regelt: nur noch „überdurchschnittliche<br />

Entgelte“ werden begrenzt<br />

Erweiterung des Maastricht-Vertrages um e<strong>in</strong> Beschäftigungskapitel<br />

und den Stabilitätspakt<br />

Großbritannien tritt dem EU-Sozialabkommen bei<br />

Statistik der <strong>Rentenversicherung</strong>: Vierte Sondererhebung „Vollendete<br />

Versichertenleben (VVL 96)“: Stichprobe aus dem Rentenzugang<br />

1996<br />

Abschaffung der Höherversicherung auch für Altfälle nach dem RRG<br />

1992<br />

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />

vom 06.04.1998: Sozialversicherungsrechtliche Absicherung<br />

flexibler Arbeitszeitregelungen<br />

Sozialgesetzbuch Drei (SGB III) vom 24.03.1997 tritt <strong>in</strong> Kraft: Arbeitsförderung<br />

-, <strong>in</strong> Kraft seit 01.01.1998, betrifft die Leistungen<br />

der Bundesagentur für Arbeit (BA): (Arbeitsvermittlung und Leistungen<br />

bei Arbeitslosigkeit) und löst das bis dah<strong>in</strong> geltende AFG<br />

(Arbeitsförderungsgesetz) ab<br />

Gesetz zur F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es zusätzlichen Bundeszuschusses zur<br />

gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong>:<br />

Verh<strong>in</strong>derung des RV-Beitragssatzanstiegs auf 21 % durch e<strong>in</strong>e Erhöhung<br />

der MwSt (von 15 % auf 16 % ab dem 01.04.)<br />

Prognos-Gutachten '98 „Auswirkungen veränderter ökonomischer<br />

rechtlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auf die GRV <strong>in</strong> Deutschland“<br />

Europäische Zentralbank ab 01.07. <strong>in</strong> Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

Neufassung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung<br />

(DEÜV)<br />

1999 Neufassungen der SVRV und SRVwV, siehe hierzu unter „1981“<br />

Rentenreformgesetz 1999 von 1998 (das aber noch im selben Jahr<br />

<strong>in</strong> wesentlichen Teilen wieder ausgesetzt wurde): Demographischer<br />

Faktor wird e<strong>in</strong>geführt; Neuordnung der Renten wegen Erwerbsm<strong>in</strong>derung:<br />

u. a. Rückkehr zur konkreten Betrachtungsweise; Abschläge<br />

auch bei Renten wegen EM; Anhebung auch der Altersgrenze<br />

für Altersrente an schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen von 60 auf 63<br />

Jahr (die bisherige Altersrente für Schwerbeh<strong>in</strong>derte, Berufsunfähige<br />

oder Erwerbsunfähige entfällt)<br />

292 <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010

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