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Rentenversicherung in Zeitreihen - MZES

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Statistik der Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> 15 Chronik<br />

1923<br />

sicherung neben der Selbstversicherung (s. 1891) e<strong>in</strong>geführt);<br />

es kann zum Nebene<strong>in</strong>ander von Pflicht- und frw. Beiträgen <strong>in</strong><br />

verschiedenen Zweigen kommen<br />

Auch <strong>in</strong> der Angestelltenversicherung wird wie <strong>in</strong> der IV das Beitragsbuchungssystem<br />

durch das Beitragsmarkensystem abgelöst<br />

Gründung des Verbandes der Reichsbahn-Arbeiterpensionskassen<br />

Zeiten vom 01.01.1891 bis 31.12.1922 <strong>in</strong> Elsass-Lothr<strong>in</strong>gen gelten<br />

als Beitragszeiten<br />

Reichsknappschaftsgesetz vom 25.06.1923<br />

– In der KnV s<strong>in</strong>d Arbeiter und Angestellte versichert, die <strong>in</strong> ausschließlich<br />

oder überwiegend knappschaftlichen Betrieben, auch<br />

Nebenbetrieben, versichert s<strong>in</strong>d; auf die Art der Beschäftigung<br />

kommt es nicht an.<br />

– Erhöhter Beitragssatz gegenüber der AnV und IV und andere<br />

Beitragstragung, eigene Beitragsbemessungsgrenze<br />

– Der neu gegründete Reichsknappschaftsvere<strong>in</strong> (Vorläufer der<br />

Reichsknappschaft) wird Träger der Renten- und Krankenversicherung;<br />

vorher 110 Knappschaftsvere<strong>in</strong>e<br />

– Knappschaftliche Invalidenpension wegen Berufsunfähigkeit<br />

(BU) ab dem 50. Lebensjahr<br />

1924<br />

E<strong>in</strong>heitsmarken für die Invalidenversicherung im gesamten Reichsgebiet<br />

(davor: Länderaufdrucke)<br />

Beitragsmarken Danzig (Währung Gulden) e<strong>in</strong>geführt (bis<br />

31.08.1939); Nachversicherung wird für ausgeschiedene Beamte<br />

u. ä. e<strong>in</strong>geführt<br />

Umstellung der Währung von Mark (M) auf Rentenmark bzw. später<br />

Reichsmark (RM)<br />

Bekanntmachung der neuen Fassung des Angestelltenversicherungsgesetzes<br />

vom 28.05.1924 (AVG): Abgrenzung des versicherungspflichtigen<br />

Personenkreises nach Berufsgruppen; Renten setzen<br />

sich aus e<strong>in</strong>em Grundbetrag, dem Steigerungsbetrag und ggf.<br />

dem K<strong>in</strong>derzuschuss zusammen<br />

1924 Invalidenversicherung: Übergang vom Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />

zum modifizierten Umlageverfahren<br />

1925 Gesetz vom 28.07.1925: Erhöhung der Renten (Grundbeträge,<br />

Steigerungsbeträge und ggf. K<strong>in</strong>derzuschussbeträge)<br />

Dem Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten gehören ab<br />

diesem Jahr alle LVA’en, die Seekasse, die Reichsbahnversicherungsanstalt<br />

und der Reichsknappschaftsvere<strong>in</strong> an<br />

1927 Witwenrente <strong>in</strong> der Invalidenversicherung ab dem 65. Lebensjahr<br />

(ohne eigene Invalidität)<br />

Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung<br />

(AVAVG) vom 16.07.1927 mit Schaffung e<strong>in</strong>er Reichsanstalt für diesen<br />

Aufgabenbereich<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Zeitreihen</strong> 2010 273

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