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Sozioökonomische Ausgangslage und SWOT-Analyse für das

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EFRE Ziel 2 – Niedersachsen, Stand: 10.11.2006<br />

Die Schwefeldioxidemissionen entstammen zu 74% aus dem Bereich der Industrie. Mit großem<br />

Abstand folgen dann die Haushalte mit 19% <strong>und</strong> der Verkehr mit 7%. Beim Verkehr sind es die<br />

schweren Nutzfahrzeuge, die den größten Anteil an den Schwefeldioxidemissionen haben. Bei den<br />

Großfeuerungsanlagen konnten in den achtziger <strong>und</strong> neunziger Jahren durch Umsetzung der<br />

Großfeuerungsanlagenverordnung bei nahezu gleich bleibender Kapazität die Schwefeldioxidemissionen<br />

um ca. 75 % reduziert werden. Im Bereich Haushalte gehen die Emissionen ebenfalls<br />

zurück, weil immer mehr gasförmige bzw. flüssige Brennstoffe mit niedrigem Schwefelgehalt genutzt<br />

werden <strong>und</strong> der Verbrauch insgesamt reduziert wurde.<br />

Eine der Hauptquellen <strong>für</strong> die an den LÜN-Stationen gemessenen Stickstoffoxide NO <strong>und</strong> NO2 ist<br />

der Kraftfahrzeugverkehr. Den größten Anteil verursachen die schweren Nutzfahrzeuge. Andere<br />

Emittenten wie Kraftwerke <strong>und</strong> Hausbrand spielen an den Belastungsschwerpunkten nur eine untergeordnete<br />

Rolle. Die Stickstoffdioxid-Belastung ist nicht nur in Niedersachsen seit etwa 1991 im<br />

Gegensatz zu den deutlichen Abnahmen bei den anderen Luftschadstoffen nur leicht rückgängig.<br />

Diese Tendenz, seit 2000 sogar wieder leicht ansteigend, wird an allen niedersächsischen Verkehrsstationen<br />

beobachtet. Beim Feinstaub ist seit Anfang der 1980er-Jahre ein kontinuierlicher<br />

Rückgang an allen LÜN-Stationen zu verzeichnen. Das zum Schwefeldioxid ähnliche Immissionsverhalten<br />

legt nahe, <strong>das</strong>s die Verbrennung fossiler Stoffe eine der Hauptquellen des Feinstaubes<br />

war. Die fortschreitende Entstaubungstechnik trug ihren Teil zur Abnahme der Staubbelastung bei.<br />

Seit 2000 wird entsprechend der 1. Tochterrichtlinie zur EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Feinstaubanteil<br />

PM10 bestimmt. Diese Immissionswerte-Verordnung enthält als Kurzzeit-Grenzwert <strong>für</strong><br />

Feinstaub einen Tages-Mittelwert von 50 µg/m³, der seit dem 1.1.2005 nicht öfter als 35mal im<br />

Jahr überschritten werden darf.<br />

Die große Bedeutung überregionaler Einflüsse in diesem Bereich mag folgendes Beispiel verdeutlichen:<br />

Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde im Jahr 2003 insbesondere aufgr<strong>und</strong> lang andauernder<br />

meteorologischer Besonderheiten, wie z. B. ausgeprägter Inversionswetterlagen flächenhaft<br />

in Niedersachsen an vielen Stationen überschritten, während es 2004 Überschreitungen nur an<br />

den Verkehrsstationen gab.<br />

Nachhaltige Entwicklung<br />

Im September 2005 hat <strong>das</strong> Kabinett die „Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie <strong>für</strong> Niedersachsen<br />

– umweltgerechter Wohlstand <strong>für</strong> Generationen“ beschlossen. Ziel ist es, <strong>das</strong> Nachhaltigkeitsprinzip<br />

in den jeweiligen Ressortpolitiken noch stärker zu verankern, die einzelnen Handlungsfelder<br />

<strong>und</strong> –ebenen besser zu koordinieren <strong>und</strong> aufeinander abzustimmen <strong>und</strong> insgesamt die Effizienz<br />

im Umgang mit den ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen <strong>und</strong> finanziellen Ressourcen<br />

des Landes weiter zu steigern.<br />

In der Naturlandschaft Wattenmeer, auf den Inseln <strong>und</strong> im Küstenstreifen sind Naturschutz <strong>und</strong><br />

wirtschaftliche Entwicklung eng verb<strong>und</strong>en. Insbesondere <strong>das</strong> UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches<br />

Wattenmeer bietet gute Voraussetzungen zum Aufbau von Infrastrukturen <strong>für</strong><br />

nachhaltige Entwicklung<br />

Chancengleichheit von Männern <strong>und</strong> Frauen<br />

Die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern <strong>und</strong> <strong>das</strong> Gebot der Nichtdiskriminierung stellen zentrale<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Strukturfondsinterventionen dar. Die Berücksichtigung der Chancengleichheit<br />

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